Sozialgericht Dortmund: Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Mithilfe der Großeltern

Alleinerziehende, die ihr Kind von den Großeltern mitbetreuen lassen, können den Mehr­bedarfszuschlag zum Arbeitslosengeld II verlieren, sagt das Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.04.2008, Az.: S 14 AS 206/07.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/20_08_2008/index.php

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