Bei Kündigung durch Kirchenaustritt keine Sperrzeit zum ALG

http://www.sozialleistungen.info:

Wer als Mitarbeiter einer kirchlichen Institution aus der Kirche austritt und in Folge dessen von seinem Arbeitgeber gekündigt wird, muss keine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld befürchten. Das Bundessozialgericht in Kassel hatte entsprechende Signale ausgesendet, woraufhin die Bundesagentur für Arbeit ihre Berufung zurückgezogen hat.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/07.06.2008-bei-kuendigung-durch-kirchenaustritt-keine-sperrzeit-zum-alg/

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infratest-dimap: Inflation und Armut bereiten größte Sorgen

86 Prozent der Bundesbürger bereiten die steigenden Preise sehr große Sorgen. An zweiter Stelle steht die Armutsentwicklung, die für 83 Prozent ein Grund zur Beunruhigung ist.

Quelle: http://www.infratest-dimap.de/?id=16#ue11

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Frauen kriegen weniger als sie verdienen

In Deutschland verdienen Frauen 22 % weniger als männliche Kollegen, im EU Schnitt 15 %.

Quelle: http://blog.juracity.de/2008-06-09/frauen-kriegen-weniger-als-sie-verdienen.html

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