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Angemessener Wasserverbrauch für HARTZ IV – Empfänger

Der Sozialticker: Pro Kopf und Tag sind 108,5 Liter bzw. 3,26 Kubikmeter im Monat Wasser angemessen. Deshalb steht jedem HARTZ IV-Empfänger dieser Wasserverbrauch tatsächlich zu.
Entschieden hat so das Sozialgericht Gießen mit einem diesbezüglichen Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: S 25 AS 420/05

Quelle: http://www.sozialticker.com/angemessener-wasserverbrauch-fuer-hartz-iv-empfaenger_20080327.html

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Rheinland-Pfalz startet Gesetzesinitiative gegen unseriöse Schuldenregulierer

bag-sb: Aus der Pressemeldung vom 12.03.2008 MASGFF Nr. 036-5/08.
Die Sozialministerin Malu Dreyer teilte in Mainz mit: “Wir wollen damit überschuldete Menschen vor den schwarzen Schafen der Branche schützen, die ihre Notlage ausnutzen und sie häufig noch tiefer in die Schuldenfalle treiben”.

Quelle: http://www.bag-sb.de/index.php?id=20&no_cache=1&tx_inhalt_pi1[pointer]=0&tx_inhalt_pi1[mode]=1&tx_inhalt_pi1[showUid]=654

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