Deutscher Bundestag (Rechtsausschuss): Neues Unterhaltsrecht mit breiter Mehrheit gebilligt

Das neue Unterhaltsrecht (16/1830) ist am Mittwochmittag im Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der FDP und der Grünen gebilligt worden. Die Linke stimmte dagegen. Vom kommenden Jahr gilt voraussichtlich: Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern genießen immer Vorrang. Mutter oder Vater, die die Kinder betreuen, kommen danach – egal, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht. Ihnen gleich gestellt sind auch Partner, die lange Zeit miteinander verheiratet waren

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_282/02.html

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