Das Bundeskabinett hat am 14.11.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) und Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) beschlossen. Mit den Neuregelungen sollen die gerichtlichen Verfahren vereinfacht, die Justiz entlastet und die Prozesse beschleunigt werden. Mit der Änderung des SGG reagiert die Bundesregierung zudem auf die hohe Belastung der Sozialgerichte seit Einführung des Arbeitslosengeld II.
Quelle: http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_7214.html
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