Bundessozialgericht zu Fahrtkosten, Vermögen und Verletztenrente

elo-forum/pr-sozial: Verletztenrente und Existenzgründungszuschuss werden als Einkommen angerechnet. Fahrtkosten von unter sechs Euro müssen erstattet werden. (AZ: B 14/7b AS 50/06 R, B 14/7b AS 46/06, B 14/7b AS 16/06, B 14/7b AS 62/06

Quelle: http://www.elo-forum.net/urteile/urteile/-200712061493.html

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