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SG Dortmund zu ALG II: Heizkostenkürzung nur nach vorherigem Hinweis auf unwirtschaftliches Heizverhalten

sozialticker.com: Grundsicherungsträger müssen Beziehern von Arbeitslosengeld II solange die tatsächlichen Heizkosten ihrer Wohnung erstatten, bis diese auf Grund eines vorherigen Hinweises der Behörde in der Lage waren, überhöhte Heizkosten auf ein angemessenes Maß zu senken. (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 19.11.2007, Az.: S 32 AS 114/07)

Quelle: http://www.sozialticker.com/hartz-iv-heizkostenkuerzung-nur-nach-vorherigem-hinweis-auf-unwirtschaftliches-heizverhalten_20071213.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016