BSG: Auch Sozialhilfeempfängern darf Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden

Das Kindergeld, welches für volljährige Kinder gezahlt wird, darf auch bei der Sozialhilfe nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied (AZ.: B 8/9b SO 23/06 R) nun das Bundessozialgericht in Kassel am 11.12.2007.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/13.12.2007-auch-sozialhilfeempfaengern-darf-kindergeld-nicht-als-einkommen-angerechnet-werden/#more-300

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