Unabhängige Sozialberatung Bochum: ALG II für Auszubildende pp. – Teil 2

Normalerweise haben Auszubildende (Azubis) und SchülerInnen keinen Anspruch auf ALG II. Aber es gibt nach § 7 Abs. 6 SGB II sechs Ausnahmefälle, in denen der Bezug von ALG II möglich ist. Näheres als PDF-Datei.

Quelle: http://www.bo-alternativ.de/2007/09/18/arbeitslosengeld-ii-alg-ii-fuer-auszubildende-studis-und-schuelerinnen/

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