Der Bundesrat hat den Förderprogrammen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen zugestimmt. Ein Gesetz betrifft die Förderung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern unter 25 Jahren, das andere Gesetz beinhaltet Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose über 25 Jahren. Die Gesetze werden am 1.10.2007 in Kraft treten.
Quelle: http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_6944.html
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