Bundeskabinett will Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten vereinfachen (otto-schmidt.de)

Das Bundeskabinett hat am 14.11.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) und Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) beschlossen. Mit den Neuregelungen sollen die gerichtlichen Verfahren vereinfacht, die Justiz entlastet und die Prozesse beschleunigt werden. Mit der Änderung des SGG reagiert die Bundesregierung zudem auf die hohe Belastung der Sozialgerichte seit Einführung des Arbeitslosengeld II.

Quelle: http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_7214.html

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LAG Hamburg: Schuldnerberatung in Hamburg: Stillstand ab 01.01.2008 ?

Vertrag der Hansestadt Hamburg mit den privaten Beratungsstellen rechtswidrig; hier finden Sie unsere Pressemitteilung, Berichte im Abendblatt und der taz

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/rss-artikel.htm#anker05

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