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BMJ: Mehr Schutz bei Kontopfändungen – Das neue P-Konto

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (“P-Konto”) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.

Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/af51d6bc13db6a58832a0d46f7fd7fd2,383d856d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0934363837/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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vzbv: “P-Konto” ist zeitgemäße Lösung

Erstmals Kontopfändungsschutz für Selbstständige 05.09.2007 – Das Vorhaben der Bundesregierung, ein Pfändungsschutzkonto einzuführen, sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband positiv. “Im bargeldlosen Zeitalter ist ein Konto aber unverzichtbar”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Quelle: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&mit_id=920&task=mit

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Deutscher Caritasverband begrüßt geplante Reform des Kontopfändungsschutzes – Recht auf Girokonto muss ebenfalls gesetzlich geregelt werden

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt den heute von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes. Kritisch sieht der DCV jedoch, dass das Ziel des Schutzes der Schuldner nicht in vollem Umfang erreicht wird.

Quelle: http://www.caritas.de/2338.asp?id=13752&page=1&area=dcv

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