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Bundessozialgericht: Haftungsbeschränkung Minderjähriger auch bei Eintritt der Volljährigkeit im Klageverfahren

Hoffentlich bekannt ist, dass § 1629a BGB auch gegenüber Forderungen des Jobcenters gilt (siehe Minderjährigenhaftung bei Rückforderungen des Jobcentersund Bundessozialgericht: Keine Haftung junger Volljähriger nach pflichtwidrigem Verhalten ihrer Eltern beim SGB II-Bezug).

RA Helge Hildebrandt weist nun auf Bundessozialgericht, Urteile vom 28.11.2018, B 4 AS 43/17 R und B 14 AS 34/17 R hin: sozialberatung-kiel.de

Aus den Terminsberichten:

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Hamburg: Fachanweisung zu § 22 Abs. 8 SGB II „Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft und Behebung einer vergleichbaren Notlage“ aktualisiert

Hier der Hinweis auf die aktualisierte Fachanweisung zu § 22 Abs. 8 SGB II:

„Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft und Behebung einer vergleichbaren Notlage“