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Zur Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Überweisungen per Online-Banking

LG Kiel, Urteil vom 22.06.2018, Aktenzeichen: 12 O 562/17:

1. Haben Unbefugte die korrekte PIN zur Erteilung eines Zahlungsauftrags per Online-Banking eingesetzt, so trägt die Bank die Beweislast dafür, dass der Kunde das Abhandenkommen der PIN zu vertreten habe. Der Beweis des ersten Anscheins spricht nicht gegen den Kunden (Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 – XI ZR 91/14 -, BGHZ 208, 331-357, Rn. 68). Der Kunde hat jedoch im Wege der sekundären Darlegungslast zu den seinerseits getroffenen Sicherheitsvorkehrungen vorzutragen.