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BGH: keine „faktische“ Unterhaltspflicht bei Berechnung des pfändbaren Einkommens

Pflichtlektüre! – Der BGH hat mit Beschluss vom 19.10.2017 – IX ZB 100/16 – leider wie folgt entschieden:

„Der Pfändungsfreibetrag ist nicht deshalb zu erhöhen, weil der Schuldner mit einer nicht unterhaltsberechtigten Person in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt und diese wegen Zurechnung seines Einkommens nicht hilfebedürftig ist.“

Rz 6: „Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen.“

Das Gericht hat damit die Entscheidung des LG Braunschweig 13.12.16, AZ: 6 T 691/16,  aufgehoben. Dazu hatte RA Henning treffend festgestellt: „Die zutreffende Entscheidung verdeutlicht (…) erneut den hier bestehenden dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. (…) Die Mitglieder einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft müssen daher pfändungsrechtlich endlich als in vollem Umfang unterhaltsberechtigt anerkannt werden. Dies ist nach den immer wieder erforderlichen gerichtlichen Entscheidungen offensichtlich nur mit einer gesetzlichen Regelung zu erreichen.“ (mehr dazu)

Update 11.08.2020: siehe auch Lösungsvorschlag praktischer Fall (8)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 10.08.2020
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AG Speyer zum Forderungseinziehung durch ein Inkassounternehmen

Hier der Hinweis auf AG Speyer, 11.09.2017 – 32 C 23/17.

Daraus: „Die mit der außergerichtlichen Forderungsaufstellung der Beklagten vom 18.10.2016 geltend gemachten Inkassokosten und Kontoführungsgebühren stehen dieser im Ergebnis nicht zu. Diese sind nicht schon deshalb geschuldet, weil der Kläger am 31.10.2014 ein darauf bezogenes Schuldanerkenntnis abgegeben und dabei ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden gegen den Grund und die Höhe der Forderung verzichtet hat. Die vorformulierte Anerkenntniserklärung ist unwirksam. (…)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 16.06.2020