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LG Duisburg: Keine Vollstreckung von Geldbußen während eines Insolvenzverfahrens

Aus dem Beschluss des LG Duisburg vom 5.7.17 -69 Qs 22/17:

„Die Anordnung der Erzwingungshaft nach § 96 OWiG ist ferner eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 InsO. Sie ist ein Beugemittel, mit dem die Zahlung der Geldbuße gegen den zahlungsunwilligen Betroffenen erzwungen werden soll.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.07.2020
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LG Braunschweig zu § 850c Absatz 4 ZPO, wenn der unterhaltsberechtigte Angehörige eigene Unterhaltspflichten hat

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf LG Braunschweig Beschl. vom 4.1.17 – 6 T 662/16 hin. Demnach sind bei der nach § 850c Abs. 4 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung eigene Unterhaltsverpflichtungen des gegenüber dem Schuldner Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.

Anmerkung Kai Henning: Gewährt der Schuldner Angehörigen Unterhalt, die über eigenes ausreichendes Einkommen verfügen, kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder über einen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO erreichen, dass die Angehörigen nicht mehr als unterhaltsberechtigt berücksichtigt werden.