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BGH zur Unzulässigkeit einer gewillkürten Präklusion im Insolvenzplan

BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 – IX ZA 32/14: Eine Regelung im Insolvenzplan, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 – IX ZB 75/14, ZIP 2015, 1346).