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5. Online-Werkstatt Überschuldungsforschung:  „Möglichkeiten von KI in der Schuldnerberatung“

Die 5. Online-Werkstatt Überschuldungsforschung findet am Freitag, den 28. November von 10-12:30 Uhr (digital) zum Thema „Möglichkeiten von KI in der Schuldnerberatung“ statt.

Mehr Infos unter: www.iff-hamburg.de/2025/06/27/online-werkstatt-ueberschuldungsforschung/

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iff nimmt Stellung zur Umsetzung der EU‑Verbraucherkreditrichtlinie: Mehr Schutz, aber auch Lücken

Das institut für finanzdienstleistungen (iff) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vorgelegt. Darin wird der Entwurf grundsätzlich positiv bewertet, da er zentrale Probleme des Verbraucherkreditmarktes – etwa im Bereich „Buy Now, Pay Later“ – aufgreift und wichtige Schritte für einen stärkeren Verbraucherschutz enthält.

Die Stellungnahme benennt jedoch auch Defizite, die aus verbraucherschutzorientierter Sicht kritisch gesehen werden. 

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de/2025/07/21/iff-nimmt-stellung-zur-umsetzung-der-eu%E2%80%91verbraucherkreditrichtlinie-mehr-schutz-aber-auch-luecken/

Zum Referentenentwurf: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_VerbraucherkreditRL.html

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Stellungnahmen BAG-SB und AG SBV zum RefE Schuldnerberatungsdienstegesetz

Das BMJV hat vor vier Wochen den Referentenentwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht – siehe unsere Meldung BMJV veröffentlicht RefE „Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“.

Nun gibt es erste Stellungnahmen und zwar von

Aus der BAG-SB-Stellungnahme: „Die BAG-SB begrüßt, dass der Zugang zu Schuldenberatung gesetzlich geregelt und damit als Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge anerkannt werden soll. Die Einführung eines eigenen Bundesgesetzes würdigt die gesellschaftliche Bedeutung von Schuldenberatung als Beitrag zur sozialen Stabilisierung und Armutsprävention. Umso bedauerlicher ist es, dass der vorliegende Entwurf diese Chance nicht konsequent nutzt. Aus Sicht der BAG-SB bleibt der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen zurück, die sich sowohl aus der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) als auch aus den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ergeben.

Zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit: Zwar wird die Sicherstellung von Beratung gefordert, doch fehlt es an klaren, verbindlichen Vorgaben an die Länder zur praktischen Umsetzung. Ein einklagbares Recht auf Schuldenberatung – wie es die BAG-SB gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen seit Jahren fordert – ist nicht vorgesehen.“

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BGH zur Insolvenzanfechtung, „auch wenn die Zahlungsaufforderung insgesamt in einem ‚freundlichen‘ Tonfall abgefasst ist“

Hier der Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 22.05.2025, IX ZR 80/24 mit dem Leitsatz.

Eine Zahlung des Schuldners an einen Sozialversicherungsträger in dem Zeitraum von drei Monaten vor Insolvenzantragstellung erfolgt nach seiner objektivierten Sicht unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung und ist damit inkongruent, wenn der Gläubiger zuvor eine Frist zur Zahlung des fälligen Beitrags gesetzt und für den Fall nicht fristgemäßer Zahlung die ohne weiteres mögliche Zwangsvollstreckung angekündigt hat, auch wenn die Zahlungsaufforderung insgesamt in einem „freundlichen“ Tonfall abgefasst ist.

Aus der Entscheidung:

Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts erfolgte die Zahlung der Schuldnerin an die Beklagte aufgrund des Bescheids vom 3. März 2020 auch unter unmittelbarem Vollstreckungsdruck und ist daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als inkongruent einzuordnen. (…)

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine innerhalb des Zeitraums der Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO) im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit oder Befriedigung als inkongruent anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2006 – IX ZR 116/03, BGHZ 167, 11 Rn. 9 mwN). Dies gilt auch, wenn der Schuldner in der Krise zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung geleistet hat (BGH, Urteil vom 9. September 1997 – IX ZR 14/97, BGHZ 136, 309, 311 ff; vom 20. Januar 2011 – IX ZR 8/10, ZIP 2011, 385 Rn. 6 mwN; vom 9. Januar 2014 – IX ZR 209/11, WM 2014, 324 Rn. 37, insoweit in BGHZ 199, 344 nicht abgedruckt). (…)

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474.700 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland

Auszüge aus der Pressemitteilung Nr. 246 vom 8. Juli 2025 des Statistischen Bundesamtes:

Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500). Der Anstieg ist vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird.

41 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2025 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen (2024: 55 % Männer und 43 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

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Bündnis „Ratschlag Kinderarmut“ fordert massive Investitionen in die soziale Infrastruktur

Gemeinsam mit dem „Ratschlag Kinderarmut” fordert die Diakonie Deutschland massive Investitionen in die soziale Infrastruktur, um Kindern und Jugendlichen bessere Startchancen zu ermöglichen. In Deutschland sind mehr als 2,8 Millionen Kinder von Armut betroffen.

„Kinder und Jugendliche ohne Zukunft – das können und wollen wir uns nicht leisten. Angesichts der Milliardenhilfen für die Wirtschaft ist es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung nichts gegen Kinderarmut unternimmt“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer in seiner Kindheit oder Jugend sozial abgehängt wird, hat ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen: in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Gesundheit. Die Folgekosten muss die gesamte Gesellschaft bezahlen. Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie. Nur wer von klein auf erlebt, dass eine Gesellschaft engagiert Beteiligung und Teilhabe fördert, kann sich auch für unsere Demokratie begeistern.“

Die Kinderarmut in Deutschland verharre seit Jahren auf hohem Niveau, während die soziale Infrastruktur in vielen Regionen überlastet oder unterfinanziert sei, so das Bündnis. In dem gemeinsamen Appell von 49 Organisationen wendet sich das Bündnis an die Bundesregierung und fordert Investitionen in Kitas, Schulen, Familienzentren und Beratungsstellen. Nur so erhalten Kinder unabhängig von der Herkunft und dem Einkommen ihrer Eltern gleiche Chancen.

Zudem spricht sich die Diakonie Deutschland für eine deutliche Vereinfachung der Verfahren beim Leistungsbezug aus: Derzeit sehen sich viele Familien mit einem unübersichtlichen Dschungel aus widersprüchlichen Leistungsansprüchen konfrontiert – mit der Folge, dass mehr als die Hälfte der Leistungen nicht in Anspruch genommen wird. „Wir schlagen deshalb vor: ein Antrag – ein Antragsverfahren – ein Bescheid“, so Ronneberger. Die beteiligten Ämter müssten untereinander abstimmen, Daten abgleichen und Leistungen automatisch verrechnen. So könnten Familien gezielter, schneller und ohne unnötige bürokratische Hürden unterstützt werden. – Quelle: Diakonie Deutschland

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BaFin: Auffälligkeiten bei der Beratung und dem Verkauf von Versicherungsanlageprodukten

Bei einer Mystery-Shopping-Aktion bei sechs Versicherern hat die BaFin festgestellt: Nicht alle Versicherer befragten die Testpersonen nach ihren Anlagewünschen und Bedürfnissen. Nur etwa die Hälfte der Versicherer dokumentierte, ob ein empfohlenes Produkt für die Testperson überhaupt geeignet war. Zudem waren die Beratungsdokumente häufig unübersichtlich. Die Aufklärung zum Risikoniveau und zur empfohlenen Haltedauer wurde von den Testpersonen hingegen positiv bewertet. 

Details unter: www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2025/fa_250617_Mystery_Shopping.html

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iff-Neuerscheinung: Praxisleitfaden „Careleaver und Finanzen – Tipps für eine gute Begleitung von der Jugendhilfe in die Selbstständigkeit“

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht einen neuen Praxisleitfaden zur Unterstützung von Careleavern. Der Leitfaden richtet sich an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Schuldnerberatung sowie Pflegeeltern und weitere Unterstützende, die junge Erwachsene begleiten, aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben überzugehen.

Quelle, Downloadmmöglichkeit und mehr: https://www.iff-hamburg.de/2025/06/23/neuerscheinung-praxisleitfaden-careleaver-und-finanzen-tipps-fuer-eine-gute-begleitung-von-der-jugendhilfe-in-die-selbststaendigkeit/

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Aktuelle Bürgergeld-Studie: Mehr als die Hälfte der Eltern verzichtet für ihre Kinder auf Essen

Aus einer PM des Vereins Sanktionsfrei e.V.: Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Bürgergeldreform plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergeldes gegeben und Bürgergeldbeziehende selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Der Verein Sanktionsfrei hat deshalb über das Umfrageinstitut Verian eine Umfrage unter 1.014 Bürgergeldbeziehenden durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Betroffene selbst zu Wort kommen und zeichnen ein drastisches Bild von täglichem Verzicht, psychischer Belastung und geringen Erwerbsaussichten. “Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Da läuft etwas grundlegend falsch. Statt das zu ändern, plant die Politik neue Verschärfungen beim Bürgergeld und diskutiert immer noch darüber, ob der Regelsatz zu hoch ist.” so Helena Steinhaus, Vorstand von Sanktionsfrei. (…)

  1. Der Regelsatz reicht nicht für das Nötigste (…)
  2. Kaum Hoffnung auf eine Stelle, die den Bürgergeldbezug beenden kann (…)
  3. Stigma und Scham sind sehr präsent, ebenso Angst vor politischen Verschärfungen (…)

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen bedarfsdeckenden Regelsatz von 813 €, die Abschaffung von Leistungsminderungen (Sanktionen) und Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang. Statt den Fokus stets auf angeblich mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, muss die Frage gestellt werden, inwiefern es für Personen im Bürgergeld überhaupt ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt. (…)

Link zur Studie: www.sanktionsfrei.de/studie25

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vzbv-Untersuchung: Basiskonto-Zugang für besonders schutzbedürftige Personen mitunter weiterhin schwierig

PM des vzbv: Verbraucher:innen haben trotz Rechtsanspruchs immer wieder Schwierigkeiten, ein Basiskonto zu eröffnen. Besonders betroffen sind überschuldete Personen und vulnerablen Gruppen, wie Wohnungslose und Geflüchtete. Das legt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe. Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen berichten immer wieder von Problemen bei der Kontoeröffnung.

„Ein Zahlungskonto ist unerlässlich für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Es ist nicht akzeptabel, dass vor allem schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch Schwierigkeiten haben, ein Basiskonto zu eröffnen. Banken müssen ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat.“

Eine aktuelle Befragung des vzbv unter Schuldnerberater:innen weist darauf hin, dass Banken immer wieder gerade schutzbedürftigen Verbraucher:innen ein Basiskonto verwehren. Sie lassen Verbraucher:innen demnach immer wieder im Unklaren, dass sie ein Recht auf ein Basiskonto haben, wenn sie ein Konto eröffnen möchten. So weisen Banken Verbraucher:innen mitunter ab, wenn diese nicht explizit nach einem Basiskonto fragen. Die Befragung zeigt, dass aber auch im Falle des ausdrücklichen Wunsches nach einem Basiskonto die Eröffnung mitunter verweigert wird. Als Gründe werden seitens der Banken unter anderem ein fehlender fester Wohnsitz oder formale Hindernisse im Antragsprozess genannt.