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Bundestag: Anhörung Schuldnerberatungsdienstegesetz

Am 9.10.2025 fand die 1. Lesung Schuldnerberatungsdienstegesetz statt (siehe unsere Meldung vom Vortag: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/morgen-im-bundestag-1-lesung-schuldnerberatungsdienstegesetz/).

Zum Gesetzentwurf soll am Mittwoch, 5. November 2025, von 11 bis 13 Uhr im Berliner Paul-Löbe-Haus eine Anhörung stattfinden. Die Sitzung ist öffentlich. Siehe https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1114020-1114020.

Ein gelegentlicher Aufruf dieser Webseite kann sich lohnen, um die Stellungnahmen von Sachverständigen, die vorab eingereicht werden, zu lesen.

Dort steht auch die Liste der Sachverständigen. Darunter: Ines Moers (Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.), Dr. Christoph Niering (Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e. V.), Prof. Dr. iur. Andreas Rein (Hochschule Für Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen), Roman Schlag (Caritasverband für das Bistum Aachen e. V.) und Christoph Zerhusen (Verbraucherzentrale NRW e. V.)

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Zusammenfassung der geplanten SGB II-Änderungen von Tacheles e.V.

Hier der Hinweis auf die Seite www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zusammenfassung-der-geplanten-sgb-ii-aenderungen.html. Harald Thomé / Tacheles e.V. hat eine Übersicht erstellt.

Dessen Wertung in seinem aktuellen Newsletter von gestern: „Insgesamt wird deutlich, dass die Bundesregierung großen Wert auf Fordern legt – während das Fördern, wie wissenschaftliche Untersuchungen belegen, deutlich in den Hintergrund tritt. Nachhaltige Arbeitsmarktintegration sieht anders aus. Es bleibt zu hoffen, dass Parteien, Verbände und Initiativen sich gegen diese geplanten Regelungen stellen.

Denn sie bedeuten nichts weniger als eine weitere Demontage des Sozialstaats mit der Brechstange – zugunsten einer weiteren Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärer Beschäftigung.“

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Wo bleibt mein Geld? – Haushalte für Befragung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Nicht nur zum Weltspartag am 30. Oktober 2025 fragen sich viele Menschen: Wo bleibt mein Geld? Antworten darauf sowie auf weitere Fragen zu den Konsumausgaben privater Haushalte liefern die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Für diese freiwillige Befragung sucht das Statistische Bundesamt (Destatis) gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der Länder Haushalte, die einen Monat lang ihre Ausgaben dokumentieren und sich so einen Überblick über ihre Lebenshaltungskosten verschaffen können. Als Dankeschön erhalten die teilnehmenden Haushalte eine Geldprämie. Im Jahr 2026 können erstmals auch Haushalte von Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen an den LWR teilnehmen.

Den Teilnehmenden bieten die LWR die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Finanzen zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“. Dabei können die Ausgaben ganz bequem in einer App auch von unterwegs dokumentiert werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert einen Monat lang vollständig und detailliert seine Ausgaben, zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zur Haushaltszusammensetzung, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt.

Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 gibt es eine Geldprämie von 90 Euro je Haushalt.

Quelle und mehr: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/10/PD25_385_639.html

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„Quishing“ sowie Rechtsirrtümer zu Kaufen und Bezahlen

Hier der Hinweis auf die Seiten

  • „Quishing“: Falsche QR-Codes in Mails, Briefen, ÖPNV und Straßenverkehr

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/quishing-falsche-qrcodes-in-mails-briefen-oepnv-und-strassenverkehr-98612

„Kriminelle verschicken falsche Bank-Briefe, überkleben QR-Codes an Ladesäulen und auf Parkautomaten, verteilen falsche Strafzettel und hängen Plakate in Bussen und Bahnen auf. Mit QR-Codes wollen sie auf gefälschte Internetseiten locken und Daten oder Geld stehlen.“

  • Kaufen und Bezahlen: Die häufigsten Rechtsirrtümer

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/kaufen-und-bezahlen-die-haeufigsten-rechtsirrtuemer-23500

„Nicht beirren lassen: Die Regeln fürs Kaufen und Bezahlen von Waren sind nicht immer gleich. Was auf den ersten Blick als gutes Recht der Kund:innen erscheint, erweist sich beim genauen Hinsehen oft als ein weit verbreiteter Irrglaube.“

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BGH-Verhandlungstermin am 6. November 2025 zur Speicherungsfrist für Wirtschaftsauskunfteien

Der unter anderem für Ansprüche aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie lange eine Speicherung von Informationen über Zahlungsstörungen durch eine Wirtschaftsauskunftei nach Ausgleich der Forderungen zulässig ist.

Es geht um die Revision gegen die Entscheidung des OLG Köln vom 10.04.2025, 15 U 249/24: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/olg-koeln-sofortige-loeschung-eines-aufkunftei-eintrages-nach-ausgleich-der-forderung/.

Wie der Bundesgerichtshof nun in der PM https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR97-25.html?nn=10660434 mitteilt, findet der Verhandlungstermin dazu am 6.11.2025 statt.

Siehe zum Thema auch OLG München, 11.04.2025 – 14 U 3590/24 e und OLG Dresden, 01.07.2025 – 4 U 177/25.

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Paritätischer: „Sprengstoff für die Demokratie“ – Neuer Regierungsbericht: Vermögensverteilung in Deutschland extrem ungleich

„Jeder 6. Mensch in Deutschland lebt in Armut. Das belegt auch der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Gleichzeitig besitzt das reichste Zehntel über 54% des Vermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3% des Vermögens besitzt. „Diese soziale Spaltung ist Sprengstoff für unsere Demokratie”, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband, den 683-seitigen Bericht zusammen.

Der Paritätische Gesamtverband bewertet den Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung [Anm.: siehe https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Service/Meldungen/Meldungen/entwurf-7-arb-im-ressortkreis-abgestimmt.html] als ernüchterndes Dokument der sozialen Schieflage in Deutschland. „Der Bericht zeigt glasklar: Armut bleibt in Deutschland ein Massenphänomen, das sich zunehmend verfestigt. Gleichzeitig wird das Thema Reichtum weitgehend ausgeblendet – das ist ein fatales politisches Signal“, erklärt Joachim Rock.

Laut Bericht liegt die Armutsquote seit Jahren stabil auf viel zu hohem Niveau zwischen 14 und 18 Prozent. Besonders betroffen sind Arbeitslose, Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Selbst Erwerbstätigkeit schützt längst nicht zuverlässig vor Armut: Jeder sechste Job ist ein Niedriglohnjob. Hinzu kommt, dass die Reallöhne in den Krisenjahren trotz Mindestlohnerhöhungen gesunken sind.

Der Verband sieht sich dabei in seinen eigenen Analysen bestätigt: Die Befunde zeigen, dass Wohnen zu einem Schlüsselfaktor sozialer Ungleichheit geworden ist. Fast jeder achte Haushalt muss mehr als 40 Prozent seines Einkommens fürs Wohnen aufwenden. Bei Menschen in Armut ist es sogar mehr als jeder dritte Haushalt. „Ohne Erbschaften bleibt der Immobilienerwerb für junge Menschen außer Reichweite. Sozialer Aufstieg wird aussichtslos, wenn nicht einmal der Ausstieg aus Armut ermöglicht wird“, erklärt Rock. „Wir brauchen endlich ernsthafte Maßnahmen zur Umverteilung und Reduzierung von Ungleichheit“. Das reichste Zehntel der Bevölkerung verfügt über  54 Prozent des Nettovermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3 Prozent des Nettovermögens besitzt. 

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Fachtagung: Digital beraten, geht das gut? – Schuldnerberatung zwischen Empathie und Technik

„Digitale Tools, Künstliche Intelligenz und Onlineberatungsangebote gewinnen auch in der Schuldnerberatung zunehmend an Bedeutung. Doch wie lässt sich die Balance zwischen technischer Unterstützung und empathischer Beratung gestalten?“

Dem widmet sich der Fachtag am 4.11.2025 veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Fachausschuss Schuldnerberatung.

Mehr unter https://fbsb-nrw.de/fachtagung/fachtagung-2025/ und im Tagungsflyer: https://fbsb-nrw.de/wp-content/uploads/2025/09/Fachtagung-2025.pdf.

Vgl. auch schon 5. Online-Werkstatt Überschuldungsforschung: „Möglichkeiten von KI in der Schuldnerberatung“ am 28.11.2025

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BGH: Bestellung eines Vertreters in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren ist gegen den freien Willen des betroffenen Verfahrensbeteiligten nicht möglich

Der BGH hat am 13.08.2025 unter dem Aktenzeichen XII ZB 285/25 als Leitsatz 2 beschlossen:

Für den Beteiligten eines sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, der infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in diesem Verfahren nicht sachgerecht handeln kann, darf ohne dessen Einwilligung kein Vertreter nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X bestellt werden, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Vertreterbestellung über einen freien Willen verfügt.

Aus der Entscheidung: „Die Bestellung eines Vertreters in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren ist entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts gegen den freien Willen des betroffenen Verfahrensbeteiligten nicht möglich.

aa) Dies ergibt sich bereits aus Wortlaut und Systematik des Gesetzes. § 15 Abs. 4 SGB X verweist ohne Einschränkungen auch auf die Vorschriften des materiellen Betreuungsrechts. Zu den damit in Bezug genommenen Bestimmungen gehört § 1814 Abs. 2 BGB (früher: § 1896 Abs. 1a BGB), wonach gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden darf (klarstellend Sternal/Göbel FamFG 21. Aufl. § 340 Rn. 6). (…)

Der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu „bessern“ oder daran zu hindern, sich selbst zu schädigen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 – XII ZB 495/16FamRZ 2017, 1341 Rn. 11 mwN; vgl. auch BT-Drucks. 15/2494 S. 28).

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Verbraucherzentralen bündeln Online-Kurse auf neuer Übersichtsseite

Die Verbraucherzentralen haben eine neue zentrale Übersichtsseite für ihre Online-Kurse eingerichtet. Unter verbraucherzentrale.de/online-veranstaltungen finden Verbraucherinnen und Verbraucher ab sofort alle digitalen Veranstaltungen auf einen Blick – übersichtlich, thematisch sortierbar und mit der Möglichkeit, sich mit wenigen Klicks anzumelden.

Das Angebot ist kostenfrei und richtet sich an alle, die sich bequem von zu Hause aus zu verbraucherrelevanten Themen informieren und weiterbilden möchten. Beinahe täglich vermitteln die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen in allen Bundesländern live unabhängige und seriöse Informationen und Verbrauchertipps. Die Bandbreite reicht von Finanzbildung und Energiesparen über gesunde Ernährung bis hin zu digitalen Alltagskompetenzen.

Quelle: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/verbraucherzentralen-buendeln-online-kurse-auf-neuer-uebersichtsseite

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iff-Überschuldungsreport 2025: Gesundheitliche Probleme bleiben Hauptgrund für Überschuldung in Deutschland

„Gesundheitliche Probleme durch Krankheiten, Sucht oder Unfälle waren im Jahr 2024 zum zweiten Mal in Folge der häufigste Grund für Überschuldung in Deutschland. Bei 17,6 Prozent der Personen, die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, wurde dies als Ursache für die finanzielle Lage genannt.

Auf den Plätzen zwei und drei folgen Arbeitslosigkeit oder reduzierte Erwerbsarbeit mit 15,3 Prozent sowie Scheidung oder Trennung mit 9,1 Prozent. Insgesamt machen diese ereignisbezogenen Faktoren rund 42 Prozent der Überschuldungsgründe aus. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Überschuldung in vielen Fällen auf Lebenskrisen zurückzuführen ist, die außerhalb der individuellen Kontrolle liegen und mit erheblichen sozialen und psychischen Belastungen einhergehen.

Das sind Ergebnisse des iff-Überschuldungsreports 2025, den das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) jährlich herausgibt und von „Deutschland im Plus – die Stiftung für private Überschuldungsprävention“ gefördert wird. Die aktuelle Auswertung basiert auf den Daten von 213.102 Haushalten, bei denen die Schuldnerberatung zwischen 2013 und 2024 begann.“

Quelle und mehr: https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2025/09/2025_PM-Ueberschuldungsreport-fin.pdf