Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie 2023 / 2225 über Verbraucherkreditverträge umsetzen und zugleich ein neues Stammgesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher schaffen. Der Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851) steht am Donnerstag, 9. Oktober 2025, [16:25 Uhr] ebenso zur ersten Lesung an wie der Entwurf „über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847). Nach halbstündiger Debatte sollen die beiden Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Federführung übernehmen.
Quelle und mehr: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-verbraucherkreditvertraege-1111798
Siehe auch die Bundesrats-Drucksache 436/1/25, https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0436-1-25.pdf, mit den Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat.
Daraus: „Der Bundesrat betrachtet mit Sorge, dass die Umsetzung des im Gesetzentwurf verankerten Sicherstellungsauftrags im vorgegebenen Zeitraum die Länder vor erhebliche Schwierigkeiten stellt: Innerhalb eines Jahres müssen der Bedarf an zusätzlicher Schuldnerberatung definiert und bemessen, die entsprechenden Beratungskapazitäten geschaffen sowie in die bestehenden, gewachsenen Strukturen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung integriert werden. (…)
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob bzw. inwieweit private Gläubiger, wie beispielsweise Darlehensgeber und Inkassounternehmen, gesetzlich verpflichtet werden können, sich an der Finanzierung der unabhängigen Schuldnerberatungsdienste zu beteiligen.“