Heute wurde das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 verkündet, BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025.
Wir hatten auf dieses Gesetz schon am 24.3.2025 hingewiesen. Dies vor dem Hintergrund, dass dort auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geändert wird. Siehe Erhöhung von RA- und Justizkosten
Die 1,0-Gebühr nach § 13 RVG steigt für Streitwerte bis 500 Euro von aktuell 49 Euro auf dann 51,50 Euro und für Streitwerte bis 1.000 Euro von 88 Euro auf 93 Euro.
Da die Inkassokosten oftmals an den RA-Kosten angelehnt sind (vgl. § 13e RDG und in „Forderungsprüfung und Inkassokosten“ von Seethaler / Maltry / Zimmermann im BAG-SB-Eigenverlag unter 8.1) wird dies auch Auswirkungen auf jene haben.
Nach Artikel 13 des Gesetzes wird diese Änderung zum 1.7.2025 in Kraft treten.