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Der Paritätische zum Wegfall der Zahlungsanweisung zur Verrechnung und der Bezahlkarte als Alternative

Hier der Hinweis auf die Seite https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/wegfall-der-zahlungsanweisung-zur-verrechnung-hinweis-der-bundesagentur-fuer-arbeit/ des Paritätischen – Gesamtverband. Der dortige Teaser: „Ab Januar 2026 wird ein wichtiges Auszahlungsverfahren für Sozialleistungen abgeschafft: Die sogenannte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV) fällt weg. Das ist eine Art „Scheck“ für Menschen ohne eigenes Konto. Die Bundesagentur für Arbeit verweist nunmehr auf die Möglichkeit der Ausgabe einer Bezahlkarte.“

Es wird dort auch auf eine PM der BA Kiel verlinkt, die den Titel „Bundesagentur für Arbeit führt im Einzelfall Bezahlkarte für Personen ohne Bankkonto ein“ trägt, https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/kiel/presse/2025-66-bundesagentur-fur-arbeit-fuhrt-im-einzelfall-bezahlkarte-fur-personen-ohne-bankkonto-ein.

Das Thema ist nicht völlig neu, siehe etwa die Seite https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zum-praktischen-umgang-mit-der-einstellung-des-barscheckverfahrens-zzv-und-dem-verhalten-von-behoerden-die-sich-weigern-leistungen-auf-andere-weise-zu-uebermitteln.html von Tachelev e.V.

Zur Änderung des § 47 SGB I siehe unsere gesonderte Meldung vom heutigen Tage.

Zur Bezahlkarte siehe auch die Stellungnahme des iff zur Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldbeziehende unter https://www.iff-hamburg.de/2025/12/08/iff-stellungnahme-zur-einfuehrung-der-bezahlkarte-fuer-buergergeldbeziehende/