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Bundestag verabschiedet Schuldnerberatungsdienstegesetz

Der Bundestag hat am heute nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2774) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. (…)

Der Rechtsausschuss hatte am 12. November auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD noch zwei Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Zum einen wird im Schuldnerberatungsdienstegesetz festgeschrieben, dass die Dienste für Verbraucher „kostenlos angeboten werden“. Ein „begrenztes“ Entgelt ist demnach nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zulässig. 

Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, dass die Beratung „grundsätzlich kostenlos“ anzubieten ist und die Möglichkeit für ein „begrenztes Entgelt“ eingeräumt. Dies war in den parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf sowohl von Abgeordneten als auch von Sachverständigen kritisiert worden.

Zum anderen wird durch die Änderungen nun ausführlicher im Normtext dargelegt, wer Schuldnerberatungsdienste im Sinne des Gesetzes erbringen darf. Dazu wird definiert, was unter einem unabhängigen professionellen Anbieter zu verstehen ist. Auch diese Forderung war im parlamentarischen Verfahren erhoben worden.

Quelle und mehr: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-schuldnerberatungsdienste-1126262

Siehe auch die heutige Pressemeldung der BAG-SB: Private Überschuldung steigt deutlich – doch Zugang zu Schuldnerberatung bleibt ungewiss