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BaFin: Auffälligkeiten bei der Beratung und dem Verkauf von Versicherungsanlageprodukten

Bei einer Mystery-Shopping-Aktion bei sechs Versicherern hat die BaFin festgestellt: Nicht alle Versicherer befragten die Testpersonen nach ihren Anlagewünschen und Bedürfnissen. Nur etwa die Hälfte der Versicherer dokumentierte, ob ein empfohlenes Produkt für die Testperson überhaupt geeignet war. Zudem waren die Beratungsdokumente häufig unübersichtlich. Die Aufklärung zum Risikoniveau und zur empfohlenen Haltedauer wurde von den Testpersonen hingegen positiv bewertet. 

Details unter: www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2025/fa_250617_Mystery_Shopping.html