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Anhörung zu Mietrechts-Gesetzentwürfen beschlossen

Heutige Bundestagsmeldung: Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen zum sozialen Mietrecht beschlossen. Neun Sachverständige werden am Montag, 23. Juni, ab 11 Uhr, Stellung zu einem Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie zu einem Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehmen.

Der Entwurf von Union und SPD „zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322) zielt auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse. Landesregierungen sollen danach Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bis zum 31. Dezember 2029 ausweisen dürfen. Bislang ist die Regelung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf bei einer Neuvermietung die Miete grundsätzlich nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Entwurf soll am Donnerstag, 5. Juni, in erster Lesung beraten werden.

Der Grünen-Entwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes“ (21/222) sieht unter anderem eine komplette Entfristung der Mietpreisbremse vor. Zudem schlagen die Grünen in diesem Zusammenhang schärfere Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen vor, um die Umgehung der Mietpreisbremse einzuschränken. Der Bundestag hatte die Vorlage am Freitag, 23. Mai, in erster Lesung beraten.