Kategorien
Uncategorized

Malte Hartmann zur Erstattungsfähigkeit „fiktiver“ Inkassokosten – oder: Ohne Schaden kein Schadensersatz

Update 13.4.2023: Der Link unten ist nicht mehr aktuell. Siehe aber hier: https://infodienst-schuldnerberatung.de/beratung/inkassokosten-ohne-schaden-kein-schadensersatz/


Ein sehr lesenswerter Hinweis von Thomas Seethaler unter http://inkassowatch.org/ohne-schaden-kein-schadensersatz-zur-problematik-fiktiver-inkassokosten/PFLICHTLEKTÜRE!

„Unter der Überschrift “Erstattungsfähigkeit „fiktiver“ Inkassokosten – Vergütungsvereinbarungen von Inkassodienstleistern auf dem Prüfstand” befasst sich Dr. Malte Hartmann, bis August 2018 als Richter in der Präsidialabteilung des Amtsgerichts Hamburg für die Aufsicht über Rechtsdienstleister zuständig, in der aktuellen Ausgabe der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ (ZRP 2020, 12-15) mit einer vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs für ein „Gesetz zum Verbraucherschutz im Inkassorecht“ brisanten rechtlichen Fragestellung: Sind die Inkassokosten nach den üblichen zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen vereinbarten Vergütungsmodellen überhaupt als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten?

Siehe dazu auch: AG Esslingen, Urteil vom 18.05.2018, Az. 5 C 234/18 und Butenob, Zur Rechtmäßigkeit von Inkassokosten, BAG-SB Informationen 2018, 188

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2023