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OLG Hamm zur Bestätigung einer gegen § 112 InsO verstoßenden Kündigung

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 25.11.2019 unter 18 U 19/19 entschieden:

Nimmt der Vermieter entgegen § 112 Nr. 1 InsO eine Kündigung vor, ist diese nichtig; eine vom Insolvenzverwalter auf diese Kündigung erklärte „Bestätigung“ führt nicht ohne weiteres zur Beendigung des Mietverhältnisses ex nunc oder gar rückwirkend auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung, sondern nur dann, wenn diese Bestätigung als Angebot an den Vermieter auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung anzusehen und wenn diese durch den Vermieter angenommen worden ist.

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BGH: Staatskasse als Insolvenzgläubigerin für bereits bei Insolvenzeröffnung angefallene Gerichtskosten

Der BGH hat am 28.08.2019 unter dem Aktenzeichen XII ZB 119/19 eine wichtige Entscheidung getroffen und klargestellt:

  1. Für die bereits bei Insolvenzeröffnung angefallenen Gerichtskosten ist die Staatskasse ebenso Insolvenzgläubigerin wie für auf sie gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG übergegangene, vor Insolvenzeröffnung entstandene Rechtsanwaltsgebühren (Fortführung von BGH Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 – IX ZR 250/16, NZI 2017, 62 und vom 28. Juni 2012 – IX ZR 211/11, NJW-RR 2012, 1465).
  2. Solche Insolvenzforderungen können nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens und damit nicht im Wege einer verfahrenskostenhilferechtlichen Zahlungsanordnung geltend gemacht werden, so dass insoweit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung von Zahlungen im Änderungsverfahren nach § 120a ZPO entgegensteht.

Siehe ebenso

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BAG-SB-Aufruf an die Inkassobranche: „Nun ist menschliche und gesellschaftliche Solidarität das Gebot der Stunde!“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) hat einen Aufruf „an alle Inkassounternehmen und Mahnanwälte“ zum Forderungseinzug während der Corona-Pandemie veröffentlicht. Daraus:

Nun ist menschliche und gesellschaftliche Solidarität das Gebot der Stunde! Wir alle sind aufgerufen, das uns Mögliche dafür zu tun, dass die Corona-Krise für alle direkt oder indirekt Betroffenen nicht zur finanziellen Katastrophe wird!

(…) Sie als Inkassounternehmen tragen ebenfalls Verantwortung dafür, dass sich die finanziellen Schwierigkeiten der Betroffenen nicht noch mehr verschärfen als notwendig.

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EnBW: „Wir sperren keine Strom- und Gaskunden“

EnBW meldet in seinem Corona-Update-Blog: „Jeder soll sich auf eine sichere Energieversorgung verlassen können. Dafür stehen wir zu jeder Zeit ein. Und niemand darf in dieser Krise ohne Strom sein. Deshalb führen wir derzeit auch keine neuen Strom- und Gassperren durch und sind dabei, alle Strom- und Gassperren, die in den letzten Wochen vorgenommen wurden, aufzuheben. Unsere Außendienstmitarbeiter arbeiten hierfür mit Hochdruck daran, betroffene Kunden anzufahren und zu entsperren. Die Gebühren für die Entsperrung tragen wir.“

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„Mit einem Klick – Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher“

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in den Bundestag einen interessanten Antrag eingebracht: „Mit einem Klick – Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher“ (Drucksache 19/17449 und DIP-Link).

Die dort eingangs geschilderte Problematik ist in der Schuldnerberatung sehr bekannt: „Vertragsabschlüsse sind in der digitalen Welt sehr einfach und unkompliziert geworden. Bei vielen Unternehmen kann man mit nur einem Klick, dem Ausfüllen eines kurzen Onlineformulars oder dem Abschicken einer E-Mail Kunde werden. Demgegenüber ist die Kündigung eines Laufzeitvertrags (zum Beispiel Zeitungsabonnement oder Mobilfunkvertrag) meist wesentlich komplexer.“

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Praktischer Fall (7): Kenntnisnahme vom Vollstreckungsbescheid nach fast 3 Jahren

Ein Schuldner legt im Beratungsgespräch das Schreiben eines Inkassounternehmens vom 31. März 2020 vor. In diesem wird ein Vollstreckungsbescheid vom 10. April 2017 erwähnt. Eine Kopie des Vollstreckungsbescheides liegt dem Schreiben bei.

Der Schuldner zeigt sich total erstaunt: er hört zum ersten Mal von dieser angeblich gegen ihn bestehenden Forderung. Unter der im Vollstreckungsbescheid angegebenen Anschrift habe er nie gewohnt.

Kann der Schuldner heute (06.04.2020) zulässig Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen und wird er dazu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand* erhalten?

* § 233 Abs. 1 S. 1 ZPO: „War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist … einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.“

Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag

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Kleine Anfrage: Bonitätsbewertungen und Menschenrechte

Nach der Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten fragt die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/18149) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Auswirkungen die Geschäftspraxis der Auskunfteien und insbesondere der marktdominierenden Schufa ihrer Kenntnis nach auf in Armut lebende oder von Armut gefährdete Menschen hat.

Weiter fragen sie, wie vielen Menschen

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Bündelung der für die Schuldnerberatung relevanten Infos zu Corona

Auf der Seite www.schuldnerberatung-sh.de/themen/coronavirus/fachinformationen.html bündelt die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein zahlreiche Informationen zum Corona-Thema.

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LG Itzehoe zur Rückzahlungsforderung des Kreditinstituts nach Kündigung und Gesamtfälligstellung des Verbraucherkredits

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf eine ganz aktuelle lesenswerte Entscheidung des LG Itzehoe zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist, hin: