Kategorien
Uncategorized

Für ein sicheres Existenzminimum: Grundsicherungsbeziehende fördern statt Eingriffe ins Existenzminimum!

Vertreter von DGB, Diakonie Deutschland, DPWV, AWO sowie VdK Deutschland, ver.di, Kinderschutzbund und weitere fordern in einer gemeinsamen Erklärung:

„Das menschenwürdige Existenzminimum ist ein allgemeines Menschenrecht. Es ist durch das deutsche Grundgesetz geschützt und vom Staat zu gewährleisten. Sanktionen in der Grundsicherung kürzen das Lebensnotwendige und machen soziale Teilhabe unmöglich. Sie können alle Menschen in der Grundsicherung treffen. Von Sanktionen sind jedes Jahr 8 Prozent der Leistungsberechtigten betroffen. Ihnen droht existentielle Not.
Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht sind sich die Unterzeichnenden einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben!“

Kategorien
Uncategorized

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsberechnung gemäß § 238 AO

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine Ausarbeitung zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsberechnung gemäß § 238 AO herausgebracht. Das ist deshalb von Interesse, weil damit auch die sog. Säumniszuschläge verbunden sind.

Siehe dazu LSG Rheinland-Pfalz: Säumniszuschläge einer Sozialversicherung sind bei Insolvenzeröffnung hälftig zu erlassen und FG München: Säumniszuschläge sind bei Überschuldung unbillig und teilweise zu erlassen.

Das Fazit der Ausarbeitung: „Nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG ist die Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen gemäß §§ 233 a i.V.m. 238 AO verfassungsgemäß. Der BFH hat in seinen AdV-Beschlüssen aus dem Jahr 2018 jedoch erstmal die Zinshöhe als verfassungswidrig zweifelhaft beurteilt.

Kategorien
Uncategorized

Repräsentation durch institutionalisierte Gegenmacht: Unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose im Rechtskreis des SGB II

Aus 2017 und insoweit schon ein wenig älter ist ein Beitrag von Hans-Peter Sokoll und Christine Weinbach im Rahmen von Wiso-Direkt (Friedrich-Ebert-Stiftung), der dennoch wohl nach wie vor interessant dürfte. Er trägt den Titel „Repräsentation durch institutionalisierte Gegenmacht: Unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose im Rechtskreis des SGB II“.

Die Zusammenfassung (Auf einen Blick): „Der neue Populismus gilt als Sprachrohr der sogenannten ‚Abgehängten’ beschäftigungspolitischer Umbrüche. Eine Ursache ist die mangelhafte Repräsentation der Interessen dieser Menschen, die