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Bundesverwaltungsgericht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

Das Bundesverwaltunsgericht hat ein wichtige Entscheidung gefällt, BVerwG 6 C 10.18 – Urteil vom 30. Oktober 2019. Die Pressemitteilung des Gerichts:

„Die Absolventin eines Zweitstudiums, die keine Berufsausbildungsförderung und deshalb auch keine anderen Sozialleistungen erhält, ist von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags wegen eines besonderen Härtefalls zu befreien, wenn ihr nach Abzug der Wohnkosten ein Einkommen zur Verfügung steht, das in seiner Höhe mit demjenigen Einkommen der Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII vergleichbar ist, und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

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Stiftung Warentest zum Basiskonto: „Wer arm ist zahlt viel mehr“

Die Stiftung Wartentest meldet: „Wer arm ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger. Bei den teuersten Banken kostet die Kontoführung in der Filiale für den Modellkunden rund 250 Euro im Jahr. Das zeigt die aktuelle Untersuchung der Zeitschrift Finanztest über Jahrespreise für Basiskonten bei 124 Banken.