Hier der Hinweis auf das Postionspapier der AG SBV zur EU-Richtlinie vom 20.6.2019. Die Überschriften des Positionspapiers:
1. Einheitliche Entschuldungsfrist von drei Jahren für alle natürlichen Personen
Hier der Hinweis auf das Postionspapier der AG SBV zur EU-Richtlinie vom 20.6.2019. Die Überschriften des Positionspapiers:
1. Einheitliche Entschuldungsfrist von drei Jahren für alle natürlichen Personen
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