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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz in einem Zwangsversteigerungsverfahren

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 2019, 2 BvR 2425/18:

„Lehnt ein Vollstreckungsgericht eine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung mit der Begründung ab, dass der Gefahr eines Suizids des Betroffenen durch dessen zeitweilige Unterbringung vor Erteilung des Zuschlags begegnet werden könne, muss es sicherstellen, dass die zuständigen Stellen rechtzeitig tätig werden.“ – Quelle und mehr: Pressemitteilung des Gerichts.

Siehe auch schon Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen beim Schuldner bestehender Gesundheits- oder Suizidgefahr

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Süddeutsche Zeitung: „Wie Banken mit teuren Krediten Geld verdienen“

„Ratenkredite und Restschuldversicherungen sind für Banken besonders lukrativ. Bei der Targobank werden diese besonders offensiv an den Kunden gebracht, berichten ehemalige Mitarbeiter. (…) Die Targobank zeigt beispielhaft, in welche Fallen Kunden beim Bankbesuch immer noch tappen können, trotz strenger Regulierung und Verbraucherschutz.“ – so der Teaser eines lesenwerten Berichts in der Süddeutschen

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Kleine Anfrage: „Wie ist es aktuell um Hamburgs Gerichtsvollzieher bestellt?“

Für Zahlenfreaks: „Wie viele Stellen für Gerichtsvollzieher gibt es aktuell an den einzelnen Amtsgerichten und wie viele davon sind jeweils besetzt?“, „Wie viele Beschwerden aufgrund zu langer Verfahrensdauern der Zwangsvollstreckung von Gläubigern beziehungsweise Verfahrensbe-vollmächtigten gab es insgesamt im Jahr 2018 und bislang im Jahr 2019?“ Dies und anderes wollte Richard Seelmaecker (CDU) wissen und erhielt nun die Antwort des Hamburger Senats (Drucksache 21/17324).