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Inkassowirtschaft bringt Verhaltenskodex für das Forderungsmanagement auf den Weg

„Die im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) organisierten Mitglieder haben sich in Berlin auf die erste Fassung eines gemeinsamen Verhaltenskodex verständigt. Mit großer Mehrheit stimmte die Mitgliederversammlung des BDIU in einer mehr als siebenstündigen Debatte für den ersten Entwurf eines Code of Conduct und verständigte sich auf die nächsten Schritte zur weiteren Erarbeitung dieses Regelwerks.

Gleichzeitig wählten die BDIU-Mitglieder die langjährige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur neuen Ombudsfrau des Branchenverbandes, der rund zwei Drittel der am Markt aktiven Unternehmen und über 90 Prozent des Marktvolumens vertritt. Die Sozialdemokratin Zypries, bis vor einem Jahr Bundeswirtschaftsministerin, wurde einstimmig in ihr neues Amt gewählt. (…)

Mit dem Kodex wollen die Rechtsdienstleister klare und verständliche Regeln für die Inkassotätigkeit etablieren. Der Code of Conduct soll bereits greifen, weit bevor ein Inkassounternehmen erstmalig mit einem Schuldner in Kontakt tritt.“

Quelle und mehr: Pressemitteilung des BDIU

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Stromsperren in Deutschland

„Fast 343.900 Haushalten ist im Jahr 2017 der Strom abgeschaltet worden, weil die Rechnungen nicht bezahlt worden waren. Die Zahl dieser Stromsperren liegt etwa vier Prozent über denen der beiden Vorjahre, wie aus der Antwort (19/8879) auf eine Kleine Anfrage (19/8383) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Studien hätten ergeben, dass Ursachen und Auftreten von Stromsperren nicht allein eine Frage des Einkommens sind, erklärt die Bundesregierung weiter. Häufig kämen verschiedene Ursachen zusammen, wie zum Beispiel plötzliche und einschneidende Veränderungen im persönlichen Lebensumfeld.

In der Antwort legt die Bundesregierung außerdem Unterstützungsmaßnahmen dar, mit denen Menschen in Armut vor Stromsperren bewahrt werden sollen. Die Kosten für eine Stromsperre liegen den Angaben zufolge bei durchschnittlich 47 Euro ohne Umsatzsteuer.“

Quelle: Bundestagsmeldung vom 17.4.2019

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Schutz bei Restschuldversicherungen

„Die FDP-Fraktion will einen besseren Schutz von Verbrauchern beim Abschluss von sogenannten Restschuldversicherungen. In einem Antrag (19/9276) wird die Bundesregierung aufgefordert, das geltende Recht konsequent anzuwenden und zu prüfen, ob es bei Restschuldversicherungen zu Verstößen gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz kommt. (…)

Die Ursache für die hohe Abschlussrate sieht die FDP-Fraktion zumindest teilweise in der verbraucherunfreundlichen Vergabepraxis von Restschuldversicherungen.