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Dolmetscher und Übersetzerkosten im SGB II und im Sozialrecht überhaupt

„Ich freue mich, dass ich die relativ neue und aktuelle Weisung der BA aus dem internen Handbuch für den Dienstbetrieb zur „Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten“  der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann. Alle die mit dieser Fragestellung zu tun haben, können die Weisungslage und Rechtslage daran klären. Den Handbuchhinweis: „Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten“ gibt es hier: harald-thome.de/(…)/HID14bersetzungsdienste.pdf

Quelle: Harald Thome – Newsletter vom 11.10.2018

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AG München: Vermüllung der Mietwohnung kann den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen

Urteil des Amtsgerichts München vom 18.07.2018, Aktenzeichen 416 C 5897/18. Aus der Pressemitteilung: „Zu Gunsten der Beklagten [Mieterin] ist zu berücksichtigen, dass es sich in diesem Fall um ein langjähriges Mietverhältnis handelt und dass die Ersatzwohnraumsuche in Folge des angespannten Wohnungsmarktes in München sehr schwierig ist. Des Weiteren hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass die Beklagte eigenverantwortlich und aus eigener Kraft in der Lage ist, den vermüllten und beschädigten Zustand der streitgegenständlichen Wohnung zu beseitigen. Zu Lasten der Beklagten spricht die langwierige nachhaltige Vertragsverletzung über einen langen Zeitraum hinweg, die Schulduneinsichtigkeit, die Gefahr, dass sich die vorhandenen Substanzschäden weiter verschlimmern. (…)“

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„Beitragserhebungsgrundsätze“ des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV)

Hier der Hinweis auf die sog. „Beitragserhebungsgrundsätze“ des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV).

Die Erhebungsgrundsätze sind zwar schon aus 2010, gelten aber nach wie vor, und gibt es hier: www.barmer.de/(…)/beitragserhebungsgrundsaetze.pdf.

Die Grundsätze regeln das Nähere zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass sowie zum Vergleich von Beitragsansprüchen.

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iff-Schlaglicht der Überschuldung #9: „Schuldnerberatung und sozialanwaltlicher Ansatz“ von Ulf Groth

Das institut für finanzdienstleistungen (iff) hat das 9. Schlaglicht der Überschuldung veröffentlicht. Es wurde verfasst von Ulf Groth mit der Überschrift „Schuldnerberatung und sozialanwaltlicher Ansatz“.

Schuldnerberatung muss grundsätzlich als Sozialberatung bzw. Sozialrechtsberatung verstanden werden. die vornehmste aufgabe von Schuldnerberatung ist nicht das Sanieren, sondern die Sicherstellung der materiellen Lebensgrundlage.