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AG Gütersloh: Für automatisiertes Inkassoverfahren sind nur Kosten analog einer 0,5fachen Gebühr nach VV RVG zu rechtfertigen

Hier der Hinweis auf einen sehr lesenswerten Beitrag unter www.infodienst-schuldnerberatung.de, in dem auf AG Gütersloh, Urteil vom 04.05.2018, Az.: 10 C 1099/17 (rechtskräftig) hingewiesen und die Entscheidung erläutert wird. Pflichtlektüre!