Kategorien
Uncategorized

AG Bamberg: Zulässigkeit der Erzwingungshaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das AG Bamberg, Beschluss v. 14.09.2017, 23 OWi 708/17 hält eine Erzwingungshaft auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahren für zulässig: „Es ist dem Betroffenen auch während eines Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahrens grundsätzlich zuzumuten, offene Geldbußen – auch solche, die aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens herrühren – aus dem ihm verbleibenden Selbstbehalt bzw. aus seinem freien Vermögen in angemessenen Raten zu begleichen. Dem stehen auch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht entgegen.“

Das sieht das LG Duisburg anders ! – siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/lg-duisburg-keine-vollstreckung-von-geldbussen-waehrend-eines-insolvenzverfahrens/– mit Anmerkung RA Kai Henning.

Kategorien
Uncategorized

Zahl der Verbraucherinsolvenzen auch in 2017 gesunken

Aus der PM des Statistischen Bundesamtes vom 14.3.2016: „Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2017 mit 71.896 Fällen um 6,9 % niedriger als im Jahr 2016. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben (+ 7,6 % gegenüber dem Jahr 2009). Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 19.881 Fällen um 1,2 % unter dem Vorjahresniveau.“

Kategorien
Uncategorized

Rundfunkbeitrag für Zimmer in WG oder Studentenwohnheim?

Die Verbraucherzentrale Hamburg informiert zum Semesterstart: www.vzhh.de/presse/rundfunkbeitrag-fuer-zimmer-wg-studentenwohnheim

Kategorien
hamburg

Hamburg: Sozialbehörde übernimmt Kosten für höhere Mieten

„Die Angemessenheitsgrenzen legen fest, bis zu welcher Höhe Mieten und vergleichbare Kosten für Unterkünfte für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden können. Auf der Grundlage des aktuellen Mietenspiegels wurden diese Grenzen nun angepasst. 

Kategorien
Uncategorized

NDR Info-Redezeit: „Raus aus der Schuldenfalle!“

Hier der Hinweis auf die NDR Info-Redezeit vom letzten Donnerstag mit Britta von Lojewski, Frank Lackmann und Barbara Lüdtke-Nunnenkamp. Nachzuhören unter https://www.ndr.de/info/sendungen/redezeit/Raus-aus-der-Schuldenfalle,sendung742396.html

Kategorien
Uncategorized

arte.tv: „Re: Die Last der Schulden – Wenn das Geld nicht reicht“

Noch bis 05.04.2018 in der arte-Mediathek zu sehen: „Re: Die Last der Schulden – Wenn das Geld nicht reicht“. https://www.arte.tv/de/videos/079474-014-A/re-die-last-der-schulden/

Kategorien
Uncategorized

VGH Baden-Württemberg zum Pfändungsschutz durch Vollstreckungsbehörde selbst und vorläufigen Rechtsschutz bei Versagen derselben

Hier der Hinweis auf die sehr lesenswerte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.05.2017, Az. 2 S 894/17 mit den Leitsätzen

1. Auf die Beitreibung kommunalabgabenrechtlicher Ansprüche im Wege der Verwaltungsvollstreckung ist gemäß § 15 Abs. 1 LVwVG auch § 319 AO anzuwenden, wonach Beschränkungen und Verbote, die nach §§ 850 bis 852 ZPO und anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Pfändung von Forderungen und Ansprüchen bestehen, sinngemäß gelten.

2. Soweit mit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung ein Pfändungsschutzkonto gepfändet wird, nimmt die Vollstreckungsbehörde die Aufgaben des zivilgerichtlichen Vollstreckungsgerichts wahr.

Kategorien
Uncategorized

Zwangsräumungen in Hamburg im Jahr 2017

Drucksache 21/12004 – Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 13.02.18 und Antwort des Senats: Zwangsräumungen in Hamburg im Jahr 2017

Kategorien
Uncategorized

Bernd Eckhardt: Die „modifizierte Zuflusstheorie“ 2018

Harald Thomé weist in seinem Newsletter auf die aktualisierte Fassung von Bernd Eckhardts Darstellung der sog. „modifizierten Zuflusstheorie“ des Bundessozialgerichts hin, die es direkt als pdf hier gibt.

Kategorien
Uncategorized

LG Hamburg: keine Erwerbsobliegenheit des Schuldners bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Hier der Hinweis auf LG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2017, 326 T 90/16. Daraus: „Denn Personen über 65 Jahren ist eine Erwerbstätigkeit generell nicht mehr zumutbar. Das Lebensalter und die Gesundheit des Schuldners spielen im Rahmen des § 287b InsO eine besondere Rolle (Uhlenbruck/Sternal, InsO, 14. Aufl. § 287b Rn 28). Mit Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Erwerbstätigkeit nicht mehr verlangt werden (Wimmer /Ahrens, FK- InsO, 8. Aufl. § 295 Rn 77). Auf die persönliche Fitness des Schuldners ist ab diesem Zeitpunkt somit nicht mehr abzustellen. Der Schuldner ist 1946 geboren, d.h. er war 2016 70 Jahre alt und hat damit die Regelaltersgrenze bereits seit Längerem überschritten.“