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Bündnis „Reichtum Umverteilen“ stellt Forderungen zur Bundestagswahl vor

„Das Bündnis Reichtum Umverteilen setzt im Wahljahr 2017 auf soziale Gerechtigkeit und startet pünktlich zum Bundestagswahlkampf die Kampagne „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“. Insgesamt 30 Organisationen, von Gewerkschaften über Wohlfahrts- und Jugendverbände bis hin zu Migranten- und Umweltorganisationen, haben sich im Bündnis zusammengeschlossen, das heute [28.03.2017] in der Bundespressekonferenz in Berlin erstmals gemeinsam öffentlich auftrat. Strategisches Ziel ist es, neben der Frage der sozialen Gerechtigkeit die Steuer- und Umverteilungspolitik in den Mittelpunkt des Wahlkampfs zu rücken. Gefordert werden unter anderem die stärkere Besteuerung finanzstarker Unternehmen sowie großer Vermögen, Einkommen und Erbschaften.

„Die soziale Spaltung hat ein Ausmaß angenommen, das unerträglich ist“, so Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

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Europäische Kommission – Factsheet: Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher

Hier der Hinweis auf http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-670_de.htm. Daraus:

„Zur Absteckung noch bestehender Hindernisse und der Schaffung eines stärker integrierten EU-Marktes für Verbraucherfinanzdienstleistungen lancierte die Kommission im Dezember 2015 die Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden-Konsultation. Im Rahmen der Konsultation gingen Reaktionen eines breiten Spektrums interessierter Kreise, einschließlich von Verbrauchern, Verbraucherschutzorganisationen, Vertretern der Industrie und der Behörden ein. Die 428 bei der Kommission eingegangenen Beiträge bestätigten, dass Finanzdienstleistungen für Verbraucher in der EU noch nicht so weit integriert sind, wie sie es sein könnten.

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vzbv fordert, Restschuldversicherung von Kreditvergaben zu entkoppeln

„Wer zahlt im Todesfall oder bei Jobverlust den Kredit ab? Abhilfe sollen Restschuldversicherungen schaffen. Deren Vermittlungspraxis ist jedoch umstritten. Mehr Klarheit soll die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Englisch: Insurance Distribution Directive, IDD) bringen, die Regeln für Versicherungsvermittler ergänzt und ändert. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht berät der Deutsche Bundestag am 30. März 2017 in erster Lesung [Anmerkung: als TOP 33 um 04.15 Uhr nachts zu BT-Drucksache 18/11627]. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf.

Restschuldversicherung: Beratung mangelhaft

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018
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Gefälschte Zahlungsaufforderungen / Abmahnungen per E-Mail

Die Kanzlei WALDORF FROMMER teilt auf Ihrer Webseite mit: „Aktuell werden gefälschte Zahlungsaufforderungen / Abmahnungen im Namen von WALDORF FROMMER per E-Mail verschickt. Gegenstand dieser Fake-Mails ist das vermeintliche Tauschbörsenangebot einer Bildbearbeitungssoftware.

Die fraglichen E-Mails stammen nicht von unserer Kanzlei.

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Neuauflage der Broschüre „SCHULDEN (ent)fesseln“ erschienen

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein meldet: „Die Broschüre „SCHULDEN (ent)fesseln – Schuldnerberatung als professionelle Hilfe in Schleswig-Holstein“ ist in sechster überarbeiteter Auflage ab sofort verfügbar [Anmerkung: pdf].

Die Broschüre führt in verständlicher Sprache in die Arbeit der Schuldnerberatung ein. Sie beinhaltet einen Ratgeberteil mit wichtigen Informationen z.B. zum Mahn- und Vollstreckungsverfahren, zum Pfändungsschutz (u.a. P-Konto), zum Basiskonto und zum Verbraucherinsolvenzverfahren.

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10.948 Stromsperren in Hamburg in 2016

Unter der Überschrift „Keine Kohle, kein Strom“ berichtet Petra Schellen unter taz.de: „Stromsperren in Hamburg sind um 64 Prozent gestiegen. Nicht nur wegen verkürzter Mahnverfahren, sondern weil Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind.“  Auch Benjamin Laufer berichtet unter Hinz&Kunzt über die „drastische Entwicklung“.

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OLG Oldenburg: Kein Unterhaltsanspruch gegen den „Ex“ bei Zusammenziehen mit dem neuen Partner

Oberlandesgericht Oldenburg, 4 UF 78/16, Hinweisbeschluss vom 16. November 2016. Dazu die PM des Gerichts: „Nach der Trennung steht einem bedürftigen Ehepartner grundsätzlich Trennungsunterhalt zu. Dies kann sich aber ändern, wenn sich der Bedürftige dauerhaft einem neuen Partner zuwendet. „Grob unbillig“ nennt das Gesetz die Verpflichtung zur Fortzahlung von Unterhalt, wenn der Bedürftige in einer neuen, verfestigten Gemeinschaft lebt (§ 1579 Nr. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch entfällt.

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BGH zur Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen des Antragstellers

Immer wieder „beliebt“ sind die Fragen: Wem „gehört“ das Kindergeld? Wem ist es zuzuordnen? Hier daher der Hinweis auf einen insoweit lesenwerten Beschluss des BGH vom 14.12.2016, Aktenzeichen: XII ZB 207/15 – Leitsatz:

Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1. Januar 2008 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (Anschluss an Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005, XII ZB 234/03, FamRZ 2005, 605).

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Widerruf von Immobilienkrediten: Vergleichsangebote genau prüfen

„Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeigen sich viele Kreditinstitute angesichts vermeintlicher Pflichtangaben zurzeit verhandlungsbereit. Doch nicht immer sind die Vergleichsangebote an die Darlehensnehmer angemessen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg und rät zur genauen Prüfung. Die Verbraucherschützer bieten ab sofort Sonderberatungen und Vorträge zu dem speziellen juristischen Sachverhalt an (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2016, Az. XI ZR 434/15).

Laut Bundesgerichtshof lassen sich Immobiliendarlehen, die von Juni 2010 bis teilweise ins Jahr 2013 geschlossen wurden, noch widerrufen, wenn in der Widerrufsbelehrung vermeintliche Pflichtangaben wie die „Aufsichtsbehörde“ angeführt, im Vertragstext jedoch nicht genannt werden.“ – Quelle und mehr: PM der Verbraucherzentrale Hamburg

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iff zur Vorfälligkeitsentschädigung: „3,5 Mrd. Euro pro Jahr werden zu Unrecht erhoben.“

„Hausbesitzer in Deutschland, die für eine neue Arbeitsstelle oder aus Altersgründen umziehen oder aus Not das Haus verkaufen haben Pech. Sie werden von den Banken mit Strafzinsen von bis zu 30% der Kreditsumme belegt. Das ist bis zum 10fachen dessen, was im Ausland verlangt wird. Man nennt das euphorisch: „Vorfälligkeitsentschädigung“. Doch wofür entschädigen, wenn es keinen solchen Schaden gibt?“ – zum ganzen Beitrag des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff)