„Über den „richtigen“ Umgang mit Geld wird kontrovers diskutiert. Zugleich gilt Geld in vielen Gesellschaften als Tabuthema, ebenso sein Gegenpart, der Kredit. Die wechselseitige Abhängigkeit, die durch die Geldleihe zwischen zwei Parteien entsteht, ist negativ besetzt. Niemand ist gern verschuldet – aber ist ein Wirtschaften ohne Schulden möglich, eine Gesellschaft ohne Kredit wünschenswert?“ – Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 1–2/2016) – Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung – siehe: Bezugsmöglichkeit oder die Ausgabe direkt als pdf
Jahr: 2016
AG Göttingen, Beschluss vom 9. Dezember 2015, 71 IN 101/15 NOM, Leitsatz des Gerichts: Deliktische Forderungen stehen der Stundung der Verfahrenskosten gem. § 4a InsO nicht entgegen, auch wenn sie über 75% der Gesamtverschuldung ausmachen.
Siehe schon: AG Göttingen, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 74 IN 181/15 = unsere Meldung vom 30.11.2015.
Hinz & Kunzt weist auf https://www.openpetition.de/petition/online/strom-ist-ein-grundrecht hin.
„Elektrischer Strom ist immer öfter nicht mehr zu zahlen, für Menschen in prekärer Situation! Dies gefährdet das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, denn auch Menschen in Hartz IV müssen Ihre kargen Speisen kühlen können, ihre Mahlzeiten garkochen,
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt seit 27. Januar 2016 gemeinsam mit der juris GmbH den online-Service www.rechtsprechung-im-internet.de bereit. Dort sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundespatentgerichts ab 2010 einsehbar.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung hat das Programm ihrer diesjährigen Jahresfachtagung (11./12. Mai 2016 in Berlin) veröffentlicht. Sie steht unter dem Motto „Blick zurück nach vorn – 30 Jahre BAG – Schuldnerberatung zukunftsfähig aufgestellt“)
In Ergänzung zu unserer gestrigen Meldung Bundeskabinett beschließt 9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ hier der Hinweis auf die PM der Caritas vom 3.2.2016.
„Die Grünen werfen Arbeitsministerin Nahles (SPD) vor, Mittel zur Förderung von Hartz-IV-Empfängern für die Jobcenter-Verwaltung umgewidmet zu haben. Das Ministerium bestätigt die Vorgänge.“ – zum ganzen Bericht von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung.
Siehe auch „Bundesregierung verschiebt insgeheim Eingliederungsmittel“ von MdB Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen)
Die Bundesregierung meldet: „Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wird vereinfacht: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig in der Regel für zwölf Monate statt wie bisher für sechs Monate bewilligt. So hat es das Kabinett beschlossen. (….)“ – zur ganzen Meldung
Wir können nicht mitjubeln. Bitte dazu etwa folgen:
- Thomé Newsletter 04/2016 vom 29.01.2016
- Kürzungen und Sanktionen: Massive Kritik des Paritätischen an Hartz-IV-Verwaltungsreform
- Katja Kipping zu Hartz IV: Rechtsverschärfung aus dem Hause Nahles
- Kritik an Gesetzesplänen gegen Jobcenter-Bürokratie (Süddeutsche Zeitung vom 31.1.2016)
- Zweites ALG II-Sanktionsregime mit Unterstützung Hamburgs
„Das Bundeskabinett hat heute [Anmerkung: 27.01.2016] eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.“ – Quelle: PM des BMJV