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Transferleistungsempfänger sparen 1.000.000 Euro durch den MIETERVEREIN ZU HAMBURG

„2015 konnte der MIETERVEREIN ZU HAMBURG eine Ersparnis von 180.000 Euro durch die juristische Beratung von Transferleistungsempfängern erzielen. Im Rahmen der Kooperation mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) [Anmerkung: siehe auch Kostenlose Mietberatung für Hilfeempfänger bleibt] hat der MIETERVEREIN ZU HAMBURG seit 2009 den Steuerzahler damit um rund 1.000.000 Euro entlastet.

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SG Koblenz: Rentenversicherungsträger muss bei Zahlung aufs falsche Konto erneut zahlen

Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 08.04.2016, S 1 R 291/16 ER. Aus der PM des Gerichts: „Im Vorfeld der anstehenden Rentenzahlung für März 2016 hatte der Rentner der Service-Stelle des Rentenversicherungsträgers irrtümlich eine fehlerhafte IBAN seiner Bankverbindung mitgeteilt, diesen Fehler anschließend jedoch (…) korrigiert, sodass die Service-Stelle noch vor der anstehenden Rentenzahlung über die richtige Bankverbindung informiert war.

Gleichwohl überwies der Rentenversicherungsträger die Rente auf das ursprünglich angegebene falsche Konto,

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Hamburger Kunsthalle: freier Eintritt im Mai

Unter dem Motto „Die Kunst ist zurück“ wird die Hamburger Kunsthalle am 30. April 2016 nach umfangreicher Modernisierung wiedereröffnet. Alexander Ottos Unternehmen ECE ermöglicht anlässlich der Wiedereröffnung vom 30. April bis 31. Mai 2016 allen Besucherinnen und Besuchern freien Eintritt in die Kunsthalle, sodass sie sich persönlich ein Bild von der Neugestaltung machen können. – Quelle

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Verbraucherinsolvenz­verfahren: Gläubiger erhalten nur 1,9 % der Forderungen

Bei Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen), die im Jahr 2009 eröffnet und bis Ende des Jahres 2013 beendet wurden, hatten die Gläubiger Verluste in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, ergab sich der Verlust als Differenz der quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger in Höhe von 3,57 Milliarden Euro und dem zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrag in Höhe von 67 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine Deckungsquote von 1,9 %. – Quelle: heutige Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

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Höhere Hürden bei Sozialleistungen für EU-Bürger

„Höhere Hürden bei Sozialleistungen für EU-Bürger“ so nennt es die Tagesschau. Das BMAS selbst spricht von „Arbeitnehmerfreizügigkeit durch klare Regeln sichern“. Tja – was soll man dazu sagen? Vielleicht auch nichts sagen und mal wieder Orwell lesen.

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Öffentlich finanzierte Schuldnerberatung in Hamburg: Einkommensgrenzen ändern sich zum 1.5.2016

Update 30.7.2018: neue Werte! https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=14832


Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).

Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil wurden verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).

Die neuen Werte sind:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 29.07.2018
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BGH zur Pfändbarkeit von Pflichtteilsansprüchen

BGH, Beschluss vom 07.04.2016, Aktenzeichen: IX ZB 69/15 – Leitsatz:

  1. Sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, 2a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt (Ergänzung BGH, 26. Juni 2014, IX ZB 88/13, ZIP 2014, 1542).
  2. Sonstige Einkünfte sind nur eigenständig erwirtschaftete Einkünfte. Ansprüche aus einem Pflichtteilsanspruch zählen nicht hierzu.

§ 850c Abs 1 ZPO, § 850c Abs 2a ZPO, § 850i Abs 1 S 1 Alt 2 ZPO

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Möglichkeit zur drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag wird Gesetz

Hier der Hinweis auf einen sehr lesenswerten Beitrag von RA Helge Hildebrandt auf der ohnehin empfehlenswerten Seite: www.sozialberatung-kiel.de

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Hartz-IV-Empfänger machen 86 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern

„2015 verschuldeten sich jeden Monat durchschnittlich 16.800 Personen beim Jobcenter wegen zwingend notwendiger Ausgaben, die sie nicht aus ihrem Hartz-IV-Regelsatz bestreiten konnten. Die so genannten Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II können vergeben werden, wenn die Anschaffung absolut notwendig ist oder eine Notsituation besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein defekter Kühlschrank ersetzt werden muss oder das Kind eine neue Winterjacke braucht. Nicht enthalten sind hier Darlehen für Mietkautionen oder andere Ausgaben, die zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung (nach § 22 SGB II) zählen.

Alle gewährten Darlehen summierten sich 2015 auf 86,4 Millionen Euro – das ist bisheriger Rekord.“ – Quelle und mehr: www.o-ton-arbeitsmarkt.de

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Stellungnahme LAG SB Hamburg zum AG SBV-Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“

Im September 2015 hat die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ein Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ veröffentlicht (siehe dazu unsere Meldung vom 23.09.2015). Hierzu nun unserer Stellungnahme: 2016.04.27_RechtaufSB_StellungnahmeLAGHamburg

Die Überschriften: