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Entwurf des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung

„Wir dürfen nicht länger in der Analyse von Daten und Fakten steckenbleiben, sondern müssen Armut aktiv bekämpfen, indem frühzeitig und präventiv Hilfen angeboten werden“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des heute [12.12.2016] an die Verbände weitergeleiteten Entwurfs des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung.

Dringend erforderlich sei die Erhöhung der Regelbedarfe,

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Verbraucherzentrale NRW mahnt unseriöse Schuldnerberater ab

„Vollmundig versprach der „NRW Schuldnerberater e. V.“ auf seiner Homepage umfassende Begleitung auf dem Weg aus den Schulden. Doch berechtigt, die angebotenen Rechtsdienstleistungen auch zu erbringen, war der in Köln ansässige Verein nicht. Mit einer Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW nun erfolgreich darauf gepocht, dass dessen haltlose Versprechungen unterbleiben und er künftig keine Verbraucher mehr in Schuldner- und Verbraucherinsolvenzangelegenheiten berät oder vertritt.“ – Quelle und mehr: PM VZ NRW

Siehe auch: „Zwölf Kriterien zur Bewertung von Verbraucherinsolvenzund Schuldnerberatungsangeboten“

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Amtsgericht München: Geldbuße für unseriöses Inkassobüro

Das Amtsgericht München verurteilte am 31.10.2016 die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1250 Euro. Aktenzeichen 1123 OWi 231 Js 242208/15 – Das Urteil ist rechtskräftig.

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„Ratgeber für Selbstständige in finanziellen Krisen“ von Roland Dingerkus

In der druckfrischen BAG-SB-Information 4_2016 widmet sich Frank Wiedenhaupt der „vergessenen Klientel“ (S. 186 ff), nämlich den wirtschaftlich selbständigen Schuldnern. Im lesenswerten Beitrag wird auch auf das Informationsmaterial von Roland Dingerkus (→ http://sib-solingen.de) hingewiesen. Hier heben wir den „Ratgeber für Selbstständige in finanziellen Krisen“ hervor.

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OLG Bremen zur Abgrenzung von Forderungskauf und Inkassozession

Das OLG Bremen hat sich im Urteil vom 04.02.2016 – 5 U 7/15 – mit der Abgrenzung von Forderungskauf und Inkassozession befasst. Aus der Entscheidung:

„Es bestehen auch keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Abtretung der Honorarforderung an die Klägerin. Zwar kann die Abtretung einer Forderung zu Einziehungszwecken wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 S. 1 2. Fall RDG nach § 134 BGB nichtig sein, wenn das einziehende Unternehmen als Inkassodienstleister i.S.d. RDG anzusehen ist und über keine Registrierung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG verfügt

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Bundesfinanzhof zur Gerichtsentscheidung in Unkenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

BFH, Beschl. v. 24.05.2016 – IX B 36/16. Rn 2: Ist ein finanzgerichtliches Verfahren nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 240 der Zivilprozessordnung unterbrochen, weil über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, darf der Prozess bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens bzw. bis zur Aufnahme des Verfahrens durch den Insolvenzverwalter nicht weiter betrieben werden. Insbesondere darf auch kein Urteil ergehen. Hat das Finanzgericht (FG) in Unkenntnis des Insolvenzverfahrens gleichwohl ein Urteil erlassen, ist dieses den Beteiligten gegenüber unwirksam und kann auf Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend § 116 Abs. 6 FGO aufgehoben werden. Der Rechtsstreit ist weiter beim FG anhängig.

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VG Düsseldorf: eine Taxikonzession fällt in die Insolvenzmasse

VG Düsseldorf, Urt. v. 6. 4. 2016 – 6 K 3593/15

  1. Eine Taxikonzession fällt in die Insolvenzmasse.
  2. Während des laufenden Insolvenzverfahrens sperrt § 12 GewO den Widerruf die Taxikonzession wegen Vermögensverfalls nach §§ 25, 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 PBefG.
  3. Entscheidungserheblicher Zeitpunkt ist auch im Anwendungsbereich von § 12 GewO die letzte Verwaltungsentscheidung (hier: Widerspruchsbescheid).

Das Verfahren ist beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen: 13 A 1191/16 anhängig. – Vgl. auch VG Aachen, Urt. v. 08.09.2009 – 2 K 993/08 (ZInsO 2010, 147).

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Bundeswirtschaftsministerium legt Studie zu Stromsperren vor

„Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute eine Studie zum Thema Stromsperren veröffentlicht. Die Studie mit dem Titel „Analyse der Unterbrechungen der Stromversorgung nach 19 Abs. 2 StromGVV“ wurde im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) durchgeführt. Sie untersucht Ursachen für Stromsperren und die Wirksamkeit des gegenwärtigen Instrumentariums.

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BGH: Dem Vermieter ist es verwehrt, sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen

BGH, 20.07.2016 – VIII ZR 263/14:

1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 1999, XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 162, sowie vom 18. Januar 2006, VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422 Rn. 9).

2. Betriebskostennachforderungen aus Jahresabrechnungen des Vermieters sind wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 216 Abs. 3 BGB. Dem Vermieter ist es deshalb nach § 216 Abs. 3 BGB verwehrt, sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen.

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Hinz&Kunzt zum Wohnraumschutzgesetz: diese Häuser stehen unverändert leer

In Hamburg ist Leerstand von Wohnungen eigentlich untersagt. Trotzdem stehen Häuser leer. Aus mehreren Gründen gilt für sie das Wohnraumschutzgesetz bislang nicht. – Zum ganzen Bericht von Jonas Füllner in Hinz&Kunzt.