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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (10): morgen Bundestagsentscheidung

Am morgigen Donnerstag, 23.6.2016, ca. 17.55 Uhr, berät der Deutsche Bundestag unter Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch („Rechtsvereinfachung“), welches in Wirklichkeit eine Rechtsverschärfung ist.  – Tagesordnung

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KG Berlin zum Einsichtsrecht eines Gläubigers in Insolvenzverfahrensakte

KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2016, Aktenzeichen: 1 VA 14/15 – Leitsatz:

Die im Anschluss eines Verbraucherinsolvenzverfahrens dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung schließt ein rechtliches Interesse von Gläubigern an der Einsicht in die Verfahrensakten nicht aus, auch wenn deren Forderungen möglicherweise von der Restschuldbefreiung erfasst sein könnten und die Forderungen von ihnen im Insolvenzverfahren selbst nicht angemeldet worden sind. – § 4 InsO, § 301 InsO, § 299 Abs 2 ZPO

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LSG Celle: Missbräuchlich herbeigeführte Energieschulden müssen nicht vom JobCenter getragen werden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen – L 7 AS 170/16 B ER

Das Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen (LSG) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Energie- schulden eines Grundsicherungsempfängers nicht durch ein Darlehen des JobCenters aufgefangen werden müs- sen, wenn sie missbräuchlich und gezielt herbeigeführt wurden und nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslosen- geld (ALG) II-Empfänger künftig keine Energieschulden mehr aufbaut. Dies kann auch dann gelten, wenn minder- jährige Kinder im Haushalt leben.

Dem liegt der Fall einer Mutter (Antragstellerin) aus dem Raum Braunschweig zugrunde, die gemeinsam mit ihren drei minderjährigen Kindern Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende erhält. Um ihre Energieschulden bei den Strom- und Gasversorgern zu bezahlen, hatte die Mutter bereits häufiger Darlehen des JobCenters (Antrags- gegner) in Anspruch genommen und auch mehrfach die Energieversorger gewechselt.

Quelle und mehr: PM des Gerichts

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.12.2016
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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (9): bleibt Rechtsverschärfungsgesetz

Aus dem gestrigen Thomé-Newsletter: „Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim „Rechtsverschärfungsgesetz/ 9. SGB II-ÄndG“ verständigt, so zB. keine Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung einer neuen Härtfallregelung bei Auszubildenden.

Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie

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VZ Hamburg: Widerruf von Immobiliendarlehen weiterhin möglich

„Viele Verbraucher haben in den letzten Monaten laufende oder bereits abgewickelte Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen und bessere Konditionen mit ihren Kreditinstituten aushandeln können. Für Immobilienkredite, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 unterzeichnet wurden, erlischt am 21. Juni 2016 das ewige Widerrufsrecht. Kreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, können hingegen weiterhin widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht standhält. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die Kreditnehmern rät, auch neuere Verträge prüfen zu lassen.“ – Quelle und mehr: http://www.vzhh.de/presse/476994/widerruf-von-immobiliendarlehen-weiterhin-moeglich.aspx

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Klaus Ernst (LINKE): Mindestlohn zu niedrig – Kein Schutz vor Hartz IV

„Der gesetzliche Mindestlohn soll laut Bundesregierung einen „angemessenen Mindestschutz“ liefern. Doch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage belegt sie selbst: der Mindestlohn für  einen in Vollzeit erwerbstätigen Single deckt nicht das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum (SGB II).“ – Quelle und mehr: http://linksfraktion.de/nachrichten/mindestlohn-niedrig-kein-schutz-hartz/

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Das „Recht auf Girokonto für Alle“ (Basiskonto) ist da !

Hier haben wir die wichtigsten Infos zum Basiskonto auf einer eigenen Seite zusammgengetragen: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/

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SoVD: Rentenerhöhung schützt nicht vor Altersarmut

Zur Verabschiedung der Rentenanpassung 2016 im Bundesrat erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Auch die stärkste Rentenerhöhung seit 23 Jahren ändert nichts an dem eigentlichen Problem. Über 536.000 Rentner sind bereits heute in der Grundsicherung. Das darf bei aller Freude über die Rentenerhöhung nicht vergessen werden. Und deshalb muss insbesondere die Frage nach der Höhe des Rentenniveaus auf die politische Tagesordnung. Es darf keinesfalls wie bisher gewollt auf 43 Prozent abgesenkt werden. Eine entsprechende Kurskorrektur ist überfällig.“ – Lieber nicht arm dran – die Informationskampagne des SoVD zum Thema Altersarmut

 

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SCHUFA Kredit-Kompass 2016: „Kreditverhalten der Deutschen bleibt vorbildlich“

Aus der Pressemitteilung der SCHUFA vom 2.6.2016: „Auch in Zeiten des zunehmenden digitalen Konsums mit seinem riesigen und jederzeit verfügbaren Angebot zeigen die Verbraucher in Deutschland, dass sie verantwortungsbewusst mit Geld und Finanzierungen umgehen.

Der Vorstandsvorsitzende der SCHUFA Holding AG, Dr. Michael Freytag, fasst die Ergebnisse zusammen: „Das Kreditverhalten der deutschen Verbraucher ist über alle Altersgruppen hinweg vorbildlich. 97,6 Prozent der abgeschlossenen Kredite wurden reibungslos zurückbezahlt. Das ist erneut ein erfreulich hohes Niveau. Mit 90,7 Prozent unverändert hoch ist auch der Anteil der Verbraucher, zu denen die SCHUFA ausschließlich positive Merkmale gespeichert hat.“ – zum Kreditkompass 2016

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Präsentation Vortrag von Prof. Ulf Groth: „Back to the roots“ – oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung?“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Rheinland – Pfalz e.V. führte Ende Mai eine Veranstaltung mit Ulf Groth durch:

„Back to the roots“ – oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung? Aspekte für eine Schuldnerberatungsagenda 2020 „Wenn man nicht weiß woher man kommt, weiß man auch nicht wo es hingehen soll!?“

Den Vortrag von Prof. Ulf Groth finden Sie hier (Teil1 / Teil2 – beide Links: SFZ Mainz).