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Veranstaltungen: „Recht! Vereinfachung? Verschlimmerung?! Die aktuellen Änderungen im Arbeitslosengeld II“

Die AG Soziales der Sozialpolitischen Opposition lädt in Kooperation mit dem Hamburger Netzwerk SBG II Menschen-Würde-Rechte zu zwei Veranstaltungen zum Titel: „Recht! Vereinfachung? Verschlimmerung?! Die aktuellen Änderungen im Arbeitslosengeld II“ ein:

  • Mi 28.09.2016: Darstellung und politische Einschätzung
  • Do 13.10.2016: Handlungsmöglichkeiten

beide jeweils um 19.30 Uhr im Centro Sociale, Sternstr. 2 (U-Bahn Feldstr.)

Am 1. August diesen Jahres sind unter dem Irreführenden Titel ‘Rechtsvereinfachungsgesetz’ zahlreiche Änderungen im ALG II in Kraft getreten. Der Rechtsanwalt Joachim Schaller

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Strafrechtsverhandlung gegen Inkasso vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) wegen Vorwurf des Betrugs

Aus der PM des LG Frankenthal vom 29.8.2016: „Die Staatsanwaltschaft wirft vier unterschiedlichen männlichen Angeklagten zwischen 61 Jahren bis 42 Jahren vor, in Ludwigshafen und anderenorts beim Betrieb eines Inkassounternehmens dauerhaft dadurch einen großen Gewinn erzielt zu haben, dass beim Inkasso massenhaft Kleinforderungen in den an die Schuldner versandten Forderungsanschreiben bewusst wahrheitswidrig behauptet wurden.

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Arbeitslosengeld II: „Doch keine Auskunftspflicht für Verwandte“

Jobcenter können auch von Dritten Auskünfte über Leistungsberechtigte nach dem SGB II einholen. Präzisiert wurde diese Bestimmung durch die Gesetzesänderungen bei Hartz IV zum 1. August. Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/5687) erklärt der Senat nun jedoch, dass nur die Antragsteller_innen auf ALG II selbst ordnungswidrig handeln, wenn sie erhebliche Tatsachen vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angeben.

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Verbraucherpolitischer Bericht 2016

Die Bundesregierung hat ihren jährlichen verbraucherpolitischen Bericht (18/9495) vorgelegt. In dem 47-seitigen Papier werden alle verbraucherpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts zusammengefasst. In der Einleitung schreibt die Regierung, ihr Ziel sei ein „verbraucherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden“. Verbraucher sollten „selbstbestimmt entscheiden können“. – Quelle

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Bundestag Kleine Anfrage: „Weiterhin hohe Dispositions – und Überziehungszinsen“

Abgeordnete von Bündnis90/Grüne fragen in  Drucksache 18/9493 nach den Dispo- und Überziehungszinsen: „Die Zinssätze für die Überziehung von Konten sind in Deutschland immer noch sehr hoch, was in einer aktuellen Studie der Stiftung Warentest erneut unterstrichen wird (Finanztest, 9/2016, S. 26 ff.). Dispozinssätze, also Zinssätze für die Überziehung des Kontos im erlaubten Rahmen, von aktuell rund 9,5 Prozent im Durchschnitt (FMH Finanzberatung, 2016) stellen eine große Diskrepanz im Verhältnis zum Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank dar, der aktuell bei 0,00 Prozent liegt (EZB, 2016, www.ecb.europa.eu/stats/monetary/rates/html/index.en.html).“ – siehe auch …/?s=dispozinsen

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Bundesregierung: Familienkassen werden gebündelt

Bundestagsmeldung: „Das System der Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes wird neu organisiert. Statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen soll für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (18/9441).

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Bundestagspetition: Änderung des § 28 Abs. 3 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)

Hier der Hinweis auf eine Bundestagspetition der Diakonie Niedersachsen. Mehr dazu unter www.gerechter-schulbedarf.de. Fristende: heute in einer Woche.

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Jobcenter kontrolliert bald monatlich

Hinz&Kunzt meldet: „Ab Januar wird das Hamburger Jobcenter jeden Monat automatisch Daten von Hartz-IV-Empfängern und deren Haushalts- und Familienmitgliedern überprüfen. So will die Bundesagentur für Arbeit Leistungsmissbrauch verhindern.“ – zum ganzen Bericht

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Neuer bundesweiter Betriebskostenspiegel veröffentlicht

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,18 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.052,80 Euro für das Abrechnungsjahr 2014 aufgebracht werden. – zur ganzen PM des Deutschen Mieterbundes

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AG Göttingen: Inkassounternehmen sind nicht zur Stellung von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen befugt

Hier der Hinweis auf AG Göttingen, Beschluss vom 15.07.2016 – 71 IK 111/10 NOM:

Inkassounternehmen sind nicht zur Stellung von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen befugt (AG Köln, NZI 2013, 149). Das gilt auch in ab dem 01.07.2014 beantragten Verfahren. (a.A. AG Coburg, ZVI 2016, 140).  Ein derartiger Antrag ist als unzulässig abzuweisen. (Leitsätze des Gerichts)