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Bundesverfassungsgericht nimmt den (zweiten) Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen in dem erstinstanzlichen Verfahren S 15 AS 5157/14 ergangenen Vorlageschluss aus dem Jahr 2015 mit Entscheidung vom 6. Mai 2016 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte (1 BvL 7/15, vgl. PM des BVerfG), hatte die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmässigkeit der Sanktionsregeln gegen Arbeitsuchende im Bereich der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erneut in Zweifel gezogen und die Sache dem BVerfG zur Entscheidung über die Vereinbarkeit der Sanktionsregeln mit dem Grundgesetz vorgelegt. Siehe den Vorlagebeschluss vom 26.5.2016.

Nun meldet Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter, dass das BVerfG die Vorlage angenommen habe. Das BVerfG habe außerdem den Verein Tacheles als einen sachkundigen Dritten bestellt. Gut so!