Das Zahlungskontengesetz (ZKG) wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2016 Nr. 17, Seite 720). Damit gibt es ab dem 19.06.2016 ein Recht auf Girokonto (§§ 30 ff ZKG; Artikel 9 Absatz 4).
Details zum Gesetz siehe
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2016 Nr. 17, Seite 720). Damit gibt es ab dem 19.06.2016 ein Recht auf Girokonto (§§ 30 ff ZKG; Artikel 9 Absatz 4).
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Wolfgang Jäckle und Dieter Zimmermann haben ein „Prüfungsschema: Erstattungsfähigkeit der vorgerichtlichen Kosten eines Inkassounternehmens erstellt“. Vielen Dank dafür!
„Die Inkassounternehmen behaupten sehr häufig, das Bundesverfassungsgericht und/oder der Bundesgerichtshof hätten die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten anerkannt. Tatsächlich ist dies jedoch nur mit den folgenden Einschränkungen richtig: (…)“ zum ganzen Prüfungsschema
Siehe auch unsere Seite zu Inkassokosten
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