„Die Wohlfahrtsverbände kritisieren, dass die Bundesregierung es unterlässt, die Leistungslücken in der Sicherung des Existenzminimums zu schließen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt im Juli 2014 kritische Bewertungen, etwa zu den Gefahren einer Unterdeckung der Regelbedarfe bei den Stromkosten, Mobilitätskosten und bei der Anschaffung von Haushaltsgegenständen vorgenommen, die bislang noch nicht in ein Gesetzgebungsverfahren eingemündet sind.
Tag: 26. Januar 2016
Verbraucherschützer und Sozialverbände haben gestern die geplanten Regelungen zur Einführung eines „Kontos für alle“ begrüßt, genauso wie die Banken aber Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf gefordert. (…) Die Bankenverbände forderten aber mehr Zeit für die Umstellung auf die neuen Regeln. (…)
Die Verbraucherzentrale regte aber an, die Bestimmungen mit den Regelungen für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu harmoniseren: