Der Finanzausschuss hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zahlungskontengesetz beschlossen. Der Ausschuss terminierte die Anhörung in seiner Sitzung am Mittwoch auf Montag, den 25. Januar. Konkret wird es dabei um den von der Bundesregierung geplanten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge gehen. – Quelle: HIB-Meldung
Tag: 18. Januar 2016
In den zugrunde liegenden Verfahren hatten Insolvenzverwalter unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bei dem jeweils für den Insolvenzschuldner zuständigen Finanzamt beantragt, ihnen die Steuerkontoauszüge des Schuldners zu näher bezeichneten Zeiträumen zur Verfügung zu stellen. Sie beabsichtigen, mit Hilfe der steuerlichen Unterlagen zu ermitteln, ob Zahlungen auf Steuerschulden gegebenenfalls der Insolvenzanfechtung unterliegen. Aktenzeichen: 8 A 1032/14, 8 A 1073/14, 8 A 1074/14, 8 A 1126/14 (I. Instanz: VG Aachen 8 K 1816/13, VG Köln 13 K 161/13, VG Köln 13 K 602/13, VG Köln 13 K 394/13) – Quelle und mehr: www.justiz.nrw.de
BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 – IX ZA 32/14: Eine Regelung im Insolvenzplan, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 – IX ZB 75/14, ZIP 2015, 1346).