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Ende der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei ALG II-Bezug seit dem 1.1.2016

Seit dem 01.01.2016 werden alle Erwerbsfähigen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, einheitlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind. Der bisherige Vorrang der Familienversicherung beim ALG II-Bezug gilt dann nicht mehr. Was bedeutet das? Siehe

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Kinderarmut in Deutschland: Große regionale Unterschiede, hohes Risiko für Flüchtlinge

Fast jedes fünfte Kind in Deutschland (19 Prozent) lebt in einem Haushalt, der von Einkommensarmut betroffen ist. Im Verlauf der letzten Jahre stagnierte die Kinderarmut auf diesem hohen Niveau, sie ist allerdings im Vergleich zum Höchststand Mitte der 2000er Jahre gesunken. Höhe und Entwicklungstendenzen der Kinderarmut unterscheiden sich regional stark. Das zeigen die neuesten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung für alle Bundesländer und detailliert für insgesamt 39 Regionen der Bundesrepublik ausgewertet hat. – Quelle und mehr: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung