Kategorien
Uncategorized

Regierungsentwurf Zahlungskontengesetz („Konto für alle“) vorgelegt

Letzten Mittwoch hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen“ vorgelegt: BT-Drucksache 18/7204.

„Danach sollen Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit haben, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden.

Kategorien
Uncategorized

Info-Blatt „Neues Wohngeld 2016“ zur Wohngeldreform

Zum Januar 2016 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Nachdem das Wohngeld sechs Jahre lang unverändert geblieben ist, wurden die Leistungen nunmehr erhöht. Am Jahresende 2014 haben in Hamburg 11.302 Haushalte Wohngeld bezogen, wobei die  durchschnittliche Wohngeldzahlung EUR 131,– betrug (Quelle: Statistikamt Nord).

Ein 8-seitiges DIN-A5-Flugblatt (gefaltet) „Neues Wohngeld 2016“, welches ausführlich über die Voraussetzungen eines Wohngeldantrages bzw. über Rechte und Pflichten der Mieter in diesem Zusammenhang informiert, finden Sie unter http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/pdf/neues-wohngeld-2016.pdf als Download.

Quelle und mehr: PM Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V.

Kategorien
Uncategorized

Neue „Düsseldorfer Tabelle“ seit dem 1. Januar 2016

Zum 1. Januar 2016 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ (pdf) geändert. Die neue Fassung ist auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.

Die „Düsseldorfer Tabelle“, die seit 1962 zunächst vom Landgericht Düsseldorf und seit dem 1. Januar 1979 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts im Sinne des § 1610 BGB.