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VZ Hamburg: Satte Rückerstattungen bei Lebens- und Rentenversicherungen

Der Beginn der PM der VZ Hamburg vom 29.5.2015: „Verbraucher, die bei Abschluss ihrer Renten- oder Lebensversicherung  in den Jahren 1995 bis 2007 nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, können ihre Verträge möglicherweise auch heute noch rückabwickeln und davon finanziell profitieren. Nun hat der Bundesgerichtshof eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung getroffen (BGH, Urteil vom 8. April 2015, Az.: IV ZR 103/15). Demnach verjähren Rückabwicklungsansprüche erst drei Jahre, nachdem der Widerspruch erklärt worden ist. Das gilt auch für bereits gekündigte Verträge.“ – zur ganzen PM