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„Gut für Jobcenter, sehr schlecht für Leistungsberechtigte“

Stellungnahme des bundesweiten Erwerbslosenbündnis „AufRecht bestehen“ zu den geplanten Änderungen bei Hartz IV (9. SGB-II-Änderungsgesetz)

Zurzeit wird ein Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen bei „Hartz IV“ innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Das Vorhaben wird unter dem irreführenden Schlagwort „Rechtsvereinfachung“ diskutiert. Tatsächlich enthält der Gesetzentwurf auch eine Vielzahl von Verschlechterungen, deren negative Auswirkungen teils gravierend sind.

In der Stellungnahme werden einige ausgewählte, besonders relevante Änderungen dargestellt und ihre Folgen erläutert. – zur Stellungnahme (pdf)

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Hinz & Kunzt: Bereits 4.680 Stromsperren dieses Jahr

Hier der Hinweis auf einen lesenswerten Beitrag von Hinz&Kunzt: www.hinzundkunzt.de/bereits-4680-stromsperren-dieses-jahr von Simone Deckner. Hintergrund ist die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Inge Hannemann und Stephan Jersch (DIE LINKE) betreff „Energiearmut und Wasserabsperrungen in Hamburg? (II)“ = Drucksache 21/2460.

Siehe auch die PM der LINKE Hamburg und generell zum Thema: …/tag/energie.

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Arbeitskreis „Geschäfte mit der Armut“ zum AG SBV Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“

Im September hat die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ein Postionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ veröffentlicht (siehe dazu unsere Meldung vom 23.09.2015). Der Arbeitskreis „Geschäfte mit der Armut“ setzt sich damit kritisch auseinander und setzt ein Thesenpapier dagegen. Näheres unter www.infodienst-schuldnerberatung.de.

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BGH zum Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage

BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 – IX ZR 115/15:
Der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs. Die titulierten Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht. Das gilt auch dann, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage nicht nur gegen die Vollstreckung aus einem Urteil, sondern auch gegen die Vollstreckung aus einem in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet. ZPO §§ 3, 4, 767