Vorgestern hatten wir auf die Stellungnahme der AB SGBV zum Zahlungskontengesetz hingewiesen. Hier nun weitere Stellungnahmen: Deutscher Richterbund und Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. und andere.
Tag: 8. Oktober 2015
An dieser Stelle einige Rechtsprechung zur „persönlicher Beratung und eingehenden Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners“ im Sinne des § 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO:
- Amtsgericht Köln, Beschluss vom 20.08.2015, AZ: 73 IK 373/15
- Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 9.4.2015, AZ: 513 IK 232/14
- bestätigt durch LG Düsseldorf, Beschl. v. 26. 6. 2015, AZ: 25 T 410/15
- Amtsgericht Düsseldorf, Beschl. v. 3. 2. 2015, AZ: 513 IK 233/14
„Wer atypisch beschäftigt ist, muss mit zahlreichen Nachteilen leben. Menschen in Leiharbeit, Teilzeitarbeit, mit befristeten oder Minijobs verdienen meist nicht nur weniger als die sogenannten Normalarbeitnehmer. Das Arbeiten jenseits der „Norm“ wirkt sich auch auf das Privatleben aus, wie Prof. Dr. Irene Gerlach, Dr. Regina Ahrens, Inga Laß und Henning Heddendorp vom Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik (FFP) in Münster herausgefunden haben. Die damit verbundenen Risiken tragen vor allem Frauen, zeigt ihre von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.
Im Kern der Untersuchung geht es darum, welchen Einfluss atypische Beschäftigungsverhältnisse auf Partnerschaft und Familie, soziale Netzwerke oder die gesellschaftliche Teilhabe haben.“ – zur ganzen (zugegeben: schon etwas älteren) PM der Stiftung.