In einer guten Woche fällt der § 313 InsO weg. Ab dem 01.07.2014 kann damit der Insolvenzverwalter auch im Verbraucherinsolvenzverfahren die §§ 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung) nutzen. Hier daher der Hinweis auf den Artikel „Anfechtungen in der Insolvenz natürlicher Personen“ von Prof. Dr. Martin Ahrens, erschienen in: NJW Spezial 2014 Heft 11, 341 – 342 und die dazugehörige Kurznachricht von jurion.de. Siehe ebenso den Thread im forum-schuldnerberatung.de zum Thema.
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.10.2014